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Maßnahmen-Lockerung: Was ab dem 1. Mai gilt

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Mit Mitternacht sind die beiden COVID-19-Verordnungen, die das Leben in Österreich in den letzten Wochen eingeschränkt haben, ausgelaufen. Ein Überblick, was sich ändert und worauf weiterhin geachtet werden muss.

Die Ausgangsbeschränkungen, die am 16. März in Kraft getreten sind, gelten ab heute nicht mehr. Mit Mitternacht ist die sogenannte „Lockerungsverordnung“ in Kraft getreten. Diese gilt bis Ende Juni. Der öffentliche Raum darf nun betreten werden. Das war zwar bisher auch möglich, jedoch war es aber als ein Verbot mit Ausnahmen geregelt. Nun ist es aber wieder ganz erlaubt.

Einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen müssen aber trotzdem eingehalten werden:

Zu Personen mit denen man nicht zusammenlebt muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Sofern möglich gilt das auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sollte das zum Beispiel beim ein- oder aussteigen nicht umsetzbar sein, darf darauf verzichtet werden.

Neu ist ab sofort, dass in öffentlichen Gebäuden eine Maske getragen werden muss. Die Maskenpflicht gilt weiterhin auch in Öffis und in Supermärkten. Am Arbeitsplatz gibt der Arbeitgeber vor, ob die Maske getragen werden muss. Ausgenommen vom Masken-Tragen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sowie "Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen" das Tragen "nicht zugemutet werden kann".

Eine Neuregelung gilt für Fahrgemeinschaften von nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen: Statt wie bisher mit Maske und einem Meter Abstand gilt nun zwar weiterhin Maskenpflicht, aber statt der Abstandsregel dürfen nun generell maximal zwei Personen in einer Reihe sitzen. Diese Regel betrifft auch Taxifahrten.

Ab heute sind öffentliche Veranstaltungen mit einer Anzahl von bis zu zehn Personen wieder erlaubt. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz (Demonstrationen) sind erlaubt. Das gilt vorerst bis Juni für kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Ausstellungen und Kongresse. An Begräbnissen dürfen bis zu 30 Menschen teilnehmen. Private Treffen sind nach wie vor erlaubt.

PULS 24-Reporterin Nadja Buchmüller gibt einen Überblick was erlaubt ist

Ab 2. Mai dürfen alle Geschäfte öffnen

Ab Samstag – der erste Tag im Mai, der kein Feiertag ist - dürfen alle Geschäfte öffnen. Nachdem Supermärkte, Bäckereien und Drogerien immer geöffnet waren, durften am 14. März auch kleine Geschäfte wieder aufsperren. Jetzt folgen auch jene die größer als 400 Quadratmeter sind. In Geschäften müssen die Angestellten Masken tragen - außer, es gibt eine andere Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung. Außerdem dürfen nun wieder mehr Menschen in ein Geschäft: Statt wie bisher 20 Quadratmeter müssen nur mehr zehn Quadratmeter pro Kunde zur Verfügung stehen.

Ab Samstag dürfen auch Friseure, Kosmetiksalons und ähnliche Dienstleister wieder öffnen. Für Dienstleistungsbetriebe gilt grundsätzlich, dass der Ein-Meter-Mindestabstand zwischen Kunden und Dienstleister eingehalten werden muss und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Ist dies nicht möglich, so muss "durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden".

Öffnung der Geschäfte am Samstag

Am Montag beginnt die Schule

Mit Montag können Schüler der Maturaklassen sowie Abschlussklassen von Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) wieder den Unterricht besuchen. Hier gelten aber strenge Hygienevorschriften sowie Schichtbetrieb. Auch Fahrschulen dürfen wieder aufsperren.

Ab Montag gibt es auch erste Lockerungen im Verbot von Besuchen in Pflegeheimen. Hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben und Schutzvorkehrungen. So werden zum Beispiel Begegnungszonen empfohlen, Besuche soll es nur nach Voranmeldung geben, sowie Hygienemaßnahmen und Abstandregeln sollen gelten. Einzige Ausnahme soweit: Im Burgenland sind Besuche erst ab dem 9. Mai wieder erlaubt.

Weiterhin verboten 

Gastronomie, Tourismus, Bäder: Am Dienstag wurde angekündigt, dass ab Mitte Mai mehrere Bereiche wieder hochgefahren werden. In der mit heute in Kraft getretenen „Lockerungsverordnung“ gibt es aber keine Details dazu. Das bedeutet, fürs Erste weiterhin verboten ist das Betretung von Museen und Ausstellungen und auch Besuche von Bibliotheken. Seil- und Zahnradbahnen müssen ebenfalls weiter geschossen halten. Ebenfalls nicht öffnen dürfen Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks. Auch Tanzschulen, Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos müssen weiter auf die Öffnung warten, ebenso Tierparks und Zoos.

Für die nächsten zwei Monate verboten ist ausdrücklich auch das Öffnen von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution. Auch Indoorspielplätze, Paintballanlagen, Museumsbahnen und Ausflugsschiffe dürfen nach wie vor nicht aufsperren. Ebenfalls geschlossen bleiben fürs Erste Freizeiteinrichtungen wie Bäder.

Angekündigte Lockerungen Mitte und Ende Mai

Solange sich die COVID-19-Infektionszahlen konstant niedrig bleiben, könnten in der zweiten Mai-Hälfte weitere Verbote gelockert werden.

Die Gastronomie soll Mitte Mai öffnen. Hier soll gelten, dass ein Meter Abstand zwischen den Tischen eingehalten werden muss. Weiters dürfen maximal vier Erwachsene mit den dazugehörigen Kindern an einem Tisch Platz nehmen. Für diese gilt die Abstandsregel nicht. Das Personal muss Masken tragen.

Ende Mai sollen dann auch Tourismusangebote, Hotels, kulturelle Einrichtungen, Museen, Freizeiteinrichtungen wie Bäder und Thermen folgen.

Nach den Matura- und Abschlussklassen beginnt am 18. Mai der Unterricht für die 6-14-Jährigen wieder, also für 700.000 Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen. Auch hier müssen aber ein Schichtbetrieb und bestimmte Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Für die restlichen Klassen beginnt der Unterricht dann am 3. Juni.

So bereitet sich Schönbrunn auf die Öffnung vor

Einreisebestimmungen verlängert

Die Einreisebestimmungen nach Österreich aus den Nachbarländern werden unterdessen verlängert - und zwar bis Ende Mai. Das geht aus einer von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstagabend veröffentlichten Verordnung hervor.

Erleichterungen bei der Einreise gibt es für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Pflege- und Gesundheitspersonal. Grundsätzlich gilt damit weiterhin, dass Personen, die aus Nachbarstaaten nach Österreich einreisen wollen, einen Corona-Test (PCR-Test) vorweisen müssen, der nicht älter als vier Tage ist.

Österreichische Staatsbürger und jene, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, müssen sich nach ihrer Einreise zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichten. Alternativ können sie wie schon bisher einen Corona-Test durchführen, um diese Quarantäne zu beenden. Die Durchreise ist weiter erlaubt, "sofern die Ausreise sichergestellt ist".

Auf die derzeit in Österreich fehlenden 24-Stunden-Betreuer im Pflegebereich und die Erntehelfer zielt eine Erleichterung für Saisonarbeitskräfte ab: Diesen ist die Einreise per Zug oder Bus erlaubt, sofern die Verkehrsmittel ohne Haltestellen vom Ausgangsbahnhof um Endbahnhof durchfahren. Auch diese Personen sind zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Sie können diese aber ebenfalls durch einen negativen Corona-Test frühzeitig beenden. Diese Saisonarbeitskräfte werden auch von den bisher geltenden Landeverboten für Luftfahrzeuge, die derzeit für bestimmte Länder gelten, ausgenommen.

Diese Landeverbote werden gleichzeitig für die meisten verlängert - und zwar bis zum 22. Mai. Betroffen sind davon China, der Iran, Italien, die Schweiz, Frankreich, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Russland und die Ukraine. Flugzeuge aus Korea dürfen ab 1. Mai wieder landen. Der Personen-Zugsverkehr zu Italien, der Schweiz und Liechtenstein bleibt bis mindestens 22. Mai eingestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit Mitternacht sind die beiden COVID-19-Verordnungen, die das Leben in Österreich in den letzten Wochen eingeschränkt haben, ausgelaufen.
  • Ein Überblick, was sich ändert und worauf weiterhin geachtet werden muss.
  • Die Ausgangsbeschränkungen, die am 16. März in Kraft getreten sind, gelten ab heute nicht mehr.
  • Ab Montag gibt es auch erste Lockerungen im Verbot von Besuchen in Pflegeheimen.
  • Die Gastronomie soll Mitte Mai öffnen.

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