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Mann vor Gericht, weil er Hanger "Arschgesicht" nannte

Heute, 12:22 · Lesedauer 2 min

Weil er den ÖVP-Politiker Andreas Hanger in einem Facebook-Kommentar ein "Arschgesicht" nannte, musste sich am Donnerstag ein 63-Jähriger vor Gericht verantworten. Er einigte sich mit der Klägerseite auf einen Vergleich. Neben den Verfahrenskosten hat er eine Entschädigungszahlung von 1000 Euro zu zahlen und muss ein Entschuldigungsvideo posten. Er habe sich in einem "psychischen Ausnahmezustand" zu dem Post hinreißen lassen, der ihm "irrsinnig leid" tue, betonte sein Anwalt.

Er habe sich damals intensiv mit der Debatte um Pensionserhöhungen befasst, weshalb er dann unter ein Posting des ÖVP-Politikers kommentierte. Gleich zu Beginn signalisierte sein Verteidiger am Wiener Straflandesgericht Vergleichsbereitschaft. Hangers Rechtsvertreterin antwortete scharf: "Ja, aber nur zu unseren Bedingungen". Sie legte dem Mann und seinem Verteidiger ein Schriftstück mit ebendiesen vor: "nicht verhandelbar". Dieses akzeptierte er nach kurzer Beratungszeit. Die Verhandlung ist bis zur Erfüllung dieser Bedingungen auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Inhalt der Einigung wurde im Verfahren nicht öffentlich gemacht. Gegenüber der APA sagte Hanger selbst, der Mann muss eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, ein Video auf Facebook posten, worin er beteuert, nicht mehr zu beleidigen und neben den Verfahrenskosten (ca. 1.500-2.000 Euro) 1.000 Euro an Entschädigung zahlen. Diese wiederum werde Hanger an die Tochter des Angeklagten weitergeben. "Im Vorfeld haben mich seine Frau, seine Tochter und sein Anwalt kontaktiert, um sich zu entschuldigen, aber nicht er selbst", so der Nationalratsabgeordnete.

Um die Entschuldigung gehe es ihm aber nicht. "Man muss als Politiker Kritik aushalten, aber keine Beleidigungen." Er wolle etwas gegen die "Unkultur" tun, denn Beleidigungen im Netz würden immer häufiger vorkommen, deshalb habe er sich entschieden, zu klagen. "Das kommt oft auch aus dem rechten, dem FPÖ-Umfeld", meinte Hanger. "Aber so gehts ganz einfach nicht." Weitere Klagen seien in Vorbereitung. Hanger betonte im Gespräch mit der APA weiters, dass ein "Like" gleich zu werten sei wie ein verfasster Kommentar, und er noch überlege, auch in solchen Fällen zu klagen.

Zusammenfassung
  • Ein 63-jähriger Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil er den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger auf Facebook als "Arschgesicht" bezeichnete.
  • Im Rahmen eines Vergleichs zahlt der Angeklagte 1.000 Euro Entschädigung, übernimmt Verfahrenskosten von etwa 1.500 bis 2.000 Euro und muss ein Entschuldigungsvideo posten.
  • Hanger betonte, dass er mit weiteren Klagen gegen Beleidigungen im Netz vorgehen will und ein "Like" auf solche Kommentare für ihn rechtlich gleichwertig ist.