APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER

Luisser, Achitz und Schwarz als Volksanwälte vorgeschlagen

15. Mai 2025 · Lesedauer 2 min

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat dem Nationalrat am Donnerstag die drei Mitglieder für die kommende Funktionsperiode in der Volksanwaltschaft vorgeschlagen. Neuerlich nominiert wurden seitens der SPÖ der bisherige Volksanwalt Bernhard Achitz und seitens der ÖVP Volksanwältin Gabriela Schwarz. Die FPÖ nominierte den bisherigen niederösterreichischen FPÖ-Landesrat Christoph Luisser, der die bisherige Volksanwältin Elisabeth Schwetz ersetzen soll.

Das gab am Donnerstag die Parlamentskorrespondenz bekannt. Die aktuelle Funktionsperiode des Volksanwalts und der Volksanwältinnen läuft mit 30. Juni aus. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Eine einmalige Wiederwahl ist dabei möglich. Im Hauptausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ dafür, dem Nationalrat den dementsprechenden Wahlvorschlag vorzulegen.

Die Grünen sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein Hearing aus und stimmten im Ausschuss dem Wahlvorschlag nicht zu. Die Volksanwaltschaft sei eine der wichtigsten Institutionen zum Schutz der Bürgerrechte und habe sich die besten Köpfe verdient. "Diese lassen sich aber nur durch eine öffentliche Ausschreibung und ein Hearing, also ein ordentliches und modernes Bestellungsverfahren, finden", sagte die grüne Volksanwaltschaftssprecherin Olga Voglauer.

Im Plenum des Nationalrates ist die Wahl der drei Volksanwälte bereits für kommenden Donnerstag (22. Mai) vorgesehen. Die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Die Volksanwälte definieren sich - trotz Nominierung durch die Parteien - als überparteilich und unabhängig und können nicht abgewählt werden.

Zusammenfassung
  • Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag Bernhard Achitz (SPÖ), Gabriela Schwarz (ÖVP) und Christoph Luisser (FPÖ) als Mitglieder der Volksanwaltschaft für die nächste Funktionsperiode vorgeschlagen.
  • Die Wahl der drei Volksanwälte im Nationalrat ist für den 22. Mai angesetzt, die aktuelle Funktionsperiode endet mit 30. Juni und die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
  • Die Grünen fordern eine Neuregelung des Bestellmodus und ein öffentliches Hearing, weil die Volksanwaltschaft laut ihrer Sprecherin Olga Voglauer "die besten Köpfe verdient".