Florian Wieser

Lobautunnel: Wirtschaftskammer Wien widerspricht der Asfinag

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Die Asfinag erklärt den noch nicht erfolgten Baubeginn bei bei Schnellstraßen-Lückenschluss S1 und Lobautunnel mit ausständigen UVP-Verfahren. Dem widerspricht die Wirtschaftskammer Wien (WKO)

"Das stimmt so nicht", widerspricht Wirtschaftskammer-Standortanwalt Alexander Biach den beiden Asfinag-Vorständen Hartwig Hufnagl und Josef Fiala.

Bau des Nordabschnitts wäre möglich

Für den südlichen Abschnitt des Projekts (mit Lobautunnel) steht tatsächlich noch eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus, sagt Biach, der aber betont, dass die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durch die Behörden auch hier abgeschlossen sei. Für den Nordabschnitt treffe die Aussage der Asfinag-Vorstände aber nicht zu. Hier wären auch sämtliche Beschwerdeverfahren vom Tisch. Damit gebe es für diesen Abschnitt keinen Grund, den Bau weiter aufzuschieben.

Vergangenen Dezember hatte Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) das Aus des Lobautunnels und der dazugehörigen Autobahn verkündet. Die Asfinag hat diesen Umstand in ihrer gestern vorgestellten Bilanz 2021 mit einer Wertberichtigung in Höhe von 70 Mio. Euro berücksichtigt. Gleichzeitig wurde aber betont, dass es keinen Baustopp gebe. "Es gab weder eine Weisung noch einen Baustopp", so Asfinag-Vorstand Hufnagl bei der Bilanzpräsentation.

Asfinag und Ministerium: Keine Weisung

Er reagierte damit auch auf einen Kurier-Bericht, wonach es im Dezember eine Weisung seitens des Ministeriums in Richtung Asfinag gegeben habe, den Bau des Projekts zu stoppen. Auch das Umweltministerium stellte eine Weisung in Abrede. "Dabei handelt es sich natürlich nicht um eine aktienrechtliche Weisung, sondern um einen Vorgang, der im Asfinag-Gesetz und im Fruchtgenussvertrag vorgesehen ist", hieß es am Dienstag.

Laut Kurier-Bericht schrieb das Klimaschutzministerium an die Asfinag, dass das Projekt "ruhend gestellt" werden solle. "Wenn das keine Weisung ist, weiß ich nicht was das sein soll", reagiert am Donnerstag WKW-Standortanwalt Biach. Die Wirtschaftskammer vertritt die Ansicht, dass eine Weisung der Ministerin in diesem Fall gesetzeswidrig wäre und hatte dazu jüngst auch zwei juristische Gutachten vorgelegt. Im Ministerium sieht man den Sachverhalt naturgemäß anders und beruft sich ebenfalls auf ein rechtliches Gutachten.

WKW: 15 Millionen Kosten

Biach wirft der Asfinag zudem vor, durch ihr Nichthandeln bereits Kosten in Höhe von 15 Mio. Euro verursacht zu haben. Eine geplante Straßenunterführung bei Raasdorf wurde nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster realisiert. Dadurch könne ein künftiger Bau nur durch eine Umfahrungsweiche der ÖBB ermöglicht werden, schätzen die WKW-Juristen - und machen dafür einen Mehraufwand von 15 Mio. Euro aus.

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  • Die Asfinag erklärt den noch nicht erfolgten Baubeginn bei bei Schnellstraßen-Lückenschluss S1 und Lobautunnel mit ausständigen UVP-Verfahren. Dem widerspricht die Wirtschaftskammer Wien (WKO)

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