APA/GEORG HOCHMUTH

Kurzarbeit: Arbeitszeitreduktion in besonders betroffenen Branchen bis zu 0 Prozent

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Mit dem Lockdown im November werden auch neue Regelungen zur Kurzarbeit notwendig. ​​​​​​​Unternehmen in besonders betroffenen Branchen können ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken und die Arbeitszeit auf 0 Prozent reduzieren.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat die neue Kurzarbeitsregelung vorgestellt. Für besonders betroffene Branchen ist eine Arbeitszeitreduktion bis zu 0 Prozent möglich. Die Mitarbeiter erhalten 90 Prozent ihres Gehaltes. "Wir tun alles dafür, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern", sagt Aschbacher.

Der bereits am Samstag angekündigte Umsatz-Ersatz fließt nur, wenn niemand gekündigt wird.

100-Euro für betroffene Mitarbeiter

"Speziell in der Gastronomie und Hotellerie gebe es viele Menschen, die auf wesentliche Einkommensbestanteile verzichten müssen", sagte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian. Es geht um das Trinkgeld. Das AMS zahle deshalb während des Lockdowns hundert Euro netto pro Monat für betroffene Mitarbeiter. Konkret gilt das für alle von der Trinkgeldpauschale erfassten Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie. Katzian hätte sich zwar mehr gewünscht, aber am wichtigsten sei der Erhalt der Jobs.

Neue Home-Office Regeln

Beim Homeoffice wurden im Einvernehmen mit den Sozialpartnern bereits neue Regeln beschlossen. Die ursprünglich bis Endes des Jahres befristete Pendlerpauschale und die Erweiterung des Unfallversicherungsgesetztes im Homeoffice wird bis März 2021 verlängert werden. 

Die Regelungen zum Corona-Heimbüro umfassen drei Punkte: den Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Pendlerpauschale als weiterführende Aufwandsentschädigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie einen organisatorischen Leitfaden unter wissenschaftlicher Begleitung, hieß es in einer Aussendung des Arbeitsministeriums vom Sonntag. 

Durch die Verlängerung kann die Pendlerpauschale in gleicher Höhe vom Arbeitgeber weiterhin gewährt werden, auch wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz aufgrund von Kurzarbeit oder Home-Office nicht zurücklegen.

ÖGB-Chef Katzian und WKÖ-Präsident Mahrer im Interview mit Corinna Milborn

ribbon Zusammenfassung
  • Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) hat die neue Kurzarbeitsregelung vorgestellt.
  • Für besonders betroffene Branchen ist eine Arbeitszeitreduktion bis zu 0 Prozent möglich. Die Mitarbeiter erhalten 90 Prozent ihres Gehaltes.
  • Trinkgeld-Entgang: AMS zahlt 100 Euro pro Monat für Betroffenen für die Dauer des Lockdowns.
  • "Wir tun alles dafür, um möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern", sagt Aschbacher.
  • Der bereits am Samstag angekündigte Umsatz-Ersatz fließt nur, wenn niemand gekündigt wird.