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Kritik an Organisation der Bundesstaatsanwaltschaft

04. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Ein gleichberechtigtes Dreiergremium soll künftig anstatt der Justizministerin an der Weisungsspitze in Strafverfahren stehen. Noch bevor die Regierung die Einführung dieser Bundesstaatsanwaltschaft beschlossen hat - das soll im Ministerrat kommende Woche passieren - gibt es Kritik an der geplanten Struktur. Die Leiterin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, heißt den Plan grundsätzlich gut, würde das entscheidende Dreiergremium aber von der Leitung der Behörde trennen.

Organisatorisch soll die Bundesstaatsanwaltschaft laut einem Ministerratsvortrag, über den der "Standard" berichtete, bei der Generalprokuratur - der höchsten Staatsanwaltschaft der Republik - angesiedelt sein. Dass drei Personen die Leitung der Behörde für neun Jahre übernehmen und gleichzeitig in einzelnen Fällen gemeinsam entscheiden, "erscheint mir nicht praxistauglich", sagte Wachberger am Freitag im Ö1-"Morgenjournal". Es sei zwar ein "großer Fortschritt", wenn im Einzelfall ein Dreiergremium entscheidet, ob ein Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Das sollte aber nicht mit der Leitung der Behörde vermengt werden, die nur eine Person wahrnehmen sollte.

Wäre die Bundesstaatsanwaltschaft in der Generalprokuratur angesiedelt, so wäre Wachberger ihrem Vorschlag gemäß als Leiterin für die Organisation zuständig, daneben gäbe es den Dreiersenat. Aktuell seien die Justizbehörden monokratisch organisiert - jede staatsanwaltschaftliche Behörde habe einen Leiter, jedes Gericht einen Präsidenten. So könne man eine straffe und sparsame Verwaltung gewährleisten.

Für die Generalprokuratur-Leiterin gibt es in dem Vorhaben der Regierung aber auch "einige ganz wichtige Punkte, die sehr zu begrüßen sind." Positiv sei grundsätzlich das Einsetzen einer unabhängigen und weisungsfreien staatsanwaltschaftlichen Spitze, aber auch, dass Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung die Entscheidungen treffen sollen. Für das Dreiergremium in Frage kommen sollen nämlich Staatsanwälte und Richter mit zumindest zehnjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts. Auch befürwortet Wachberger, dass sich die parlamentarischen Kontrollrechte nicht auf laufende Ermittlungsverfahren, sondern lediglich auf die grundsätzliche Tätigkeit der Behörde und die nachträgliche Kontrolle beziehen sollen.

Derzeit ist die Justizministerin oberste Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften. Das wollte bereits die Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen ändern, konnte sich aber trotz weitgehender Vorarbeiten durch eine Experten-Arbeitsgruppe und eines gemeinsamen Ministerratsvortrags nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen. Aktuell gibt es noch politische Gespräche über den Ministerratsvortrag, der kommenden Mittwoch beschlossen werden soll, hieß es am Freitag aus dem Justizministerium.

Zusammenfassung
  • Ein gleichberechtigtes Dreiergremium soll künftig die Weisungsspitze in Strafverfahren übernehmen und für neun Jahre die Leitung der neuen Bundesstaatsanwaltschaft bilden.
  • Margit Wachberger, Leiterin der Generalprokuratur, kritisiert die geplante Struktur und schlägt vor, die organisatorische Leitung einer Einzelperson zu überlassen, während das Dreiergremium nur für Einzelfallentscheidungen zuständig sein sollte.