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Religiöse Gründe

Hymne verweigert, keine Staatsbürgerschaft: Berufung gescheitert

Heute, 07:32 · Lesedauer 2 min

Nachdem ein Mann in Niederösterreich aus religiösen Gründen verweigert hatte, die Bundeshymne zu singen, verweigerte das Land ihm die Verleihung der Staatsbürgerschaft. Nun ist er mit einer Berufung gescheitert.

Im Fall eines Ukrainers, der im Vorjahr das Mitsingen der Bundeshymne verweigert hatte, hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Entscheidung der Landesregierung bestätigt. 

Diese hatte die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem Vorfall bei einer Zeremonie in der Bezirkshauptmannschaft Baden widerrufen. 

Der Mann hatte laut "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe) daraufhin Berufung eingelegt, das Rechtsmittel blieb aber ohne Erfolg.

Hymne aus religiösen Gründen verweigert

Wie PULS 24 nach Bekanntwerden des Falles recherchierte, soll der Ukrainer das Singen der Hymne aus religiösen Gründen verweigert haben.

Laut Robert Lugar, Sprecher von Niederösterreichs Asyllandesrat Christoph Luisser (FPÖ), sei der Betroffene Zeuge Jehovas und habe daher gemeint, ihm sei singen nicht erlaubt. 

Er habe auch "das Setting" der Zeremonie abgelehnt, so Lugar. Der Mann habe in dem Zusammenhang von "Götzenanbetung" gesprochen. Im Büro des Asyllandesrats ortete man dabei "Probleme mit Österreich". 

"Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen", teilte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) indessen am Sonntag via Facebook mit. 

Wer sich aber weigere, unsere Hymne zu singen, habe "diesen Prozess ganz offensichtlich nicht erfolgreich abgeschlossen" und daher sei es "nur logisch", wenn ihm dieses Privileg nicht zuteil werde. 

 "Botschaft an alle Integrationsverweigerer"

VPNÖ-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner sah die Gerichtsentscheidung als "Botschaft an alle Integrationsverweigerer": "Es ist unser Land. Es sind unsere Regeln. Und wer unsere Regeln nicht befolgt, hat sich selbstverständlich auch unsere Staatsbürgerschaft nicht verdient", hielt er in einer Aussendung fest.

FPÖ-Landesrat Martin Antauer betonte laut "Kronen Zeitung": "Die Staatsbürgerschaft ist kein Ramsch- oder Geschenkartikel, sondern ein Privileg und eine Auszeichnung. Wer nicht bereit ist, aus welchen Gründen auch immer, die österreichische Bundeshymne zu singen, kann niemals mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden." 

Laut Paragraf 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes hat die Staatsbürgerschaftsverleihung "in einem diesem Anlass angemessenen, feierlichen Rahmen zu erfolgen, dem durch das gemeinsame Absingen der Bundeshymne und das sichtbare Vorhandensein der Fahnen der Republik Österreich, des jeweiligen Bundeslandes, und der Europäischen Union Ausdruck verliehen wird".

Zusammenfassung
  • Ein Ukrainer, der bei einer Staatsbürgerschaftszeremonie in Niederösterreich das Singen der Bundeshymne aus religiösen Gründen verweigerte, erhielt daraufhin keine österreichische Staatsbürgerschaft.
  • Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte die Entscheidung der Landesregierung, nachdem der Mann Berufung eingelegt hatte, diese aber scheiterte.
  • Politiker wie Landeshauptfrau Mikl-Leitner (ÖVP) und FPÖ-Landesrat Antauer sehen die Entscheidung als Signal, dass das Mitsingen der Hymne und erfolgreiche Integration Voraussetzung für die Staatsbürgerschaft sind.
  • Wie PULS 24 nach Bekanntwerden des Vorfalls recherchierte, ist der Betroffene Zeuge Jehovas und habe daher erklärt, ihm sei singen nicht erlaubt