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Kein Schadenersatz für Durchtrennung von Ostsee-Kabel

Heute, 07:40 · Lesedauer 2 min

Eine finnisches Gericht hat am Freitag entschieden, dass Finnland nicht befugt ist, in einem aufsehenerregenden Fall von Sabotageverdacht in der Ostsee ein Urteil zu sprechen. Die Entscheidung bedeutet, dass die angeklagten Crew-Mitglieder der unter der Flagge der Cook-Inseln fahrenden "Eagle S" wegen der Durchtrennung mehrerer Unterwasserkabel im Dezember 2024 vorläufig keinen Schadenersatz leisten müssen.

Der Fall des verdächtigen Tankers soll als ein Vorfall im Rahmen des UN-Seerechtsübereinkommens eingestuft werden, entschied das Amtsgericht in Helsinki weiter. Demnach liegt die Zuständigkeit für eine strafrechtliche Verfolgung bei den Gerichten des Flaggenstaates des Öltankers oder den Heimatstaaten der Angeklagten. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Am ersten Weihnachtsfeiertag 2024 wurden Schäden an dem zwischen Finnland und Estland verlaufenden unterseeischen Stromkabel Estlink 2 und mehreren Kommunikationskabeln festgestellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Crew der "Eagle S" die Schäden in internationalen Gewässern vorsätzlich verursachte, indem sie den Anker am Meeresgrund hinter dem Tanker herzog. Die Angeklagten wiesen den Vorwurf des Vorsatzes zurück.

Im Zuge der Ermittlungen entdeckten Experten eine kilometerlange Schleifspur sowie den Anker des Schiffes am Meeresboden. Die finnische Staatsanwaltschaft hatte im August Anklage wegen schwerer Sachbeschädigung und schwerer Störung von Kommunikationsanlagen gegen den georgischen Kapitän sowie einen georgischen und einen indischen Offizier erhoben.

Die "Eagle S" gehört nach Einschätzung der EU zur russischen Schattenflotte. Gemeint sind damit Tanker und andere Frachtschiffe, die Russland benutzt, um Sanktionen zu umgehen, die dem Land infolge seines Angriffskriegs gegen die Ukraine auferlegt wurden.

Zusammenfassung
  • Ein finnisches Gericht hat am Freitag entschieden, dass Finnland im Fall der mutmaßlichen Sabotage an mehreren Ostsee-Unterwasserkabeln am 25. Dezember 2024 nicht zuständig ist.
  • Die Crew-Mitglieder des unter der Flagge der Cook-Inseln fahrenden Tankers "Eagle S" müssen daher vorläufig keinen Schadenersatz zahlen, da die Zuständigkeit laut Gericht beim Flaggenstaat oder den Heimatstaaten der Angeklagten liegt.
  • Die Ermittlungen ergaben eine kilometerlange Schleifspur und den Anker des Schiffes am Meeresboden, während die EU die "Eagle S" als Teil der russischen Schattenflotte einstuft.