Kassen-Funktionäre nicht mehr von Strafen bedroht
Die freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch wies darauf hin, dass die Strafen für die zwölf Verwaltungsräte noch nicht einmal ausjudiziert seien. Dennoch habe die Koalition "in vorauseilendem Gehorsam" gleich ein Gesetz vorgelegt, mit dem die Kosten an die Träger und damit die Versicherten umgewälzt würden. Ziel der Novelle sei, dass das "Kammer-Unwesen" gerettet werde. Dies gehe nun noch einfacher, wenn "Ahnungslose" jetzt auch keine Verantwortung mehr übernehmen müssten.
Der Grüne Abgeordnete Ralph Schallmeiner meinte, dass eine 77.000 Euro-Strafe bei nur 49 Euro Sitzungsgeld tatsächlich in keiner Relation stehe. Die Frage sei aber, wie es überhaupt zu dem Fall gekommen sei und hier sieht er den Grund in einer nicht erfolgten klaren Aufteilung der Aufgaben. Daher hätte es eine umfassende Neuregelung gebraucht und keine "Husch-Pfusch-Aktion".
Besonders von der FPÖ fast schon belustigt angegriffen wurde NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser, war doch seine Fraktion der Selbstverwaltung stets eher kritisch gegenüber gestanden. Der Angesprochene gestand zu, dass der Fall auch strukturelle Probleme in der Sozialversicherung zeige, hätten bei dem Fall im Wiener Lorenz-Böhler-Spital doch zwölf Verwaltungsräte statt eines zuständigen Geschäftsführers entschieden.
Dennoch hielt er fest: "Diese Novelle schafft sicher keine Narren-Freiheit in der Sozialversicherung." Denn im laufenden Verfahren habe es eben eine Schieflage zwischen Verdienst und Strafe gegeben. Zudem habe die Gefahr bestanden, dass hier ein Exempel gesetzt werde mit der Folge, dass Gremien künftig nicht mehr besetzt werden könnten.
Verweis auf Ehrenamtlichkeit
SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch wies darauf hin, dass es um Funktionäre gehe, die die Aufgaben ehrenamtlich neben ihrem Beruf ausübten. Zudem übernehme die jeweils zuständige Sozialversicherung die Strafe nur, wenn in gutem Glauben gehandelt worden sei. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) befand, dass es um Fairness gegenüber Menschen gehe, die Verantwortung für die Versicherten übernehmen. Diese Strafen könnten existenzgefährdende Probleme bereiten.
Von VP-Mandatar Laurenz Pöttinger hieß es, die Bußen stünden in überhaupt keinem Verhältnis zu dem, was man getan habe, und seien daher nicht zumutbar. Der FPÖ hielt er vor, die Selbstverwaltung durch eine Verstaatlichung ersetzen zu wollen.
Zusammenfassung
- Künftig müssen Sozialversicherungsfunktionäre Strafen nur noch selbst zahlen, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, wie eine vom Nationalrat beschlossene Novelle vorsieht.
- Anlass war eine fast 80.000 Euro hohe Strafdrohung gegen zwölf AUVA-Verwaltungsräte wegen mangelhaften Brandschutzvorschriften, wobei das Sitzungsgeld pro Person nur 49 Euro beträgt.
- FPÖ und Grüne kritisierten die Gesetzesänderung als voreilig und unzureichend, während SPÖ und ÖVP auf die Ehrenamtlichkeit und das Missverhältnis zwischen Verdienst und Strafhöhe verwiesen.
