Justizministerium stuft Kurz-Strache-Chats von "geheim" auf "eingeschränkt" herunter

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Das Justizministerium stuft die Geheimhaltungsstufe der Chatprotokolle zwischen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (damals FPÖ) für den Ibiza-U-Ausschuss deutlich herunter.

Mit Freitag wurden sämtliche relevanten Chatverläufe zwischen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem damaligen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache aus der Zeit der türkis-blauen Koalition an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt. Die Chats waren ursprünglich als Geheimhaltungsstufe 3 ("geheim") eingestuft.

Das Justizministerium hat die Geheimhaltungsstufe von 3 auf 1 zurückgenommen: Damit sind die Chats als "eingeschränkt" klassifiziert und können - ausgenommen nur heikle Teile - auch in öffentlicher Sitzung besprochen werden. Die Opposition hatte die Einstufung der Kurz-Strache-SMS als "geheim" zuvor scharf kritisiert.

Keine Begründung für Stufe 3

Der Meinung, dass die Chats mit Stufe 3 zu klassifizieren wären, waren sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als auch die Oberstaatsanwaltschaft, teilte das Justizministerium Freitagnachmittag in einer Aussendung mit. Im Zuge der Vorlage der Unterlagen sei es erforderlich, die Gründe der Klassifizierung bekannt zu geben, erklärt das Ministerium. Diese Bekanntgabe sei aufgrund eines Versehens der übermittelnden Behörde "bedauerlicherweise unterblieben", heißt es in der Presseaussendung.

Diesen Umstand habe die Sektion V (Einzelstrafsachen) des Bundesministeriums für Justiz zum Anlass genommen selbst eine Sichtung durchzuführen. Dabei sei man zur Einschätzung gekommen, dass nicht die Gefahr einer Schädigung der im Sinn des Gesetzes geschützten Interessen bestehe.

Vier Geheimhaltungsstufen

Für U-Ausschüssen zur Verfügung gestellte Unterlagen gibt es vier Geheimhaltungsstufen. Werden sie als "eingeschränkt" klassifiziert, kann darüber auf Beschluss des U-Ausschuss-Vorsitzenden mit dem Verfahrensrichter trotzdem in der öffentlichen Sitzung gesprochen werden - nur heikle Teile müssen ausgespart werden. Die anderen Informationen in der Unterlage unterliegen keiner Geheimhaltungspflicht.

Stufe 2 ("vertraulich") gilt für ein Dokument, wenn bei dessen Veröffentlichung die Gefahr einer Schädigung von Interessen besteht.

Als "geheim" auf Stufe 3 sind Unterlagen klassifiziert, wenn eine "erhebliche Schädigung" von Interessen droht, etwa eine Bedrohung von Menschenleben.

Die höchste Stufe 4 ("streng geheim") wird vergeben, wenn bei Veröffentlichung eine schwere Schädigung von öffentlichen Interessen droht, etwa der unmittelbare Verlust zahlreicher Menschenleben oder die langfristige Schädigung der österreichischen Wirtschaft.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Justizminsiterium stuft die Geheimhaltungsstufe der Chatprotokolle zwischen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache für den Ibiza-U-Ausschuss deutlich herunter.
  • Mit Freitag wurden sämtliche relevanten Chatverläufe zwischen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und dem damaligen Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache aus der Zeit der türkis-blauen Koalition an den Ibiza-Untersuchungsausschuss übermittelt.
  • Die Chats waren ursprünglich als Geheimhaltungsstufe 3 ("Geheim") eingestuft.
  • Das Justizministerium hat die Geheimhaltungsstufe von 3 auf 1 zurückgenommen: Damit sind die Chats als "eingeschränkt" klassifiziert und können - ausgenommen nur heikle Teile - auch in öffentlicher Sitzung besprochen werden.
  • Die Opposition hatte die Einstufung der Kurz-Strache-SMS als "geheim" zuvor scharf kritisiert.

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