APA/BARBARA GINDL

Justiz soll hochgefahren werden

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Die Justiz soll schrittweise wieder hochgefahren werden. Schon bald wird es wieder möglich sein, auch nicht dringende Verhandlungen im Bereich des Zivilprozessrechts - unter entsprechenden Schutzvorkehrungen - durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das am Freitag vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gebilligte 8. COVID-19-Gesetz.

Die Justiz soll schrittweise wieder hochgefahren werden. Schon bald wird es wieder möglich sein, auch nicht dringende Verhandlungen im Bereich des Zivilprozessrechts - unter entsprechenden Schutzvorkehrungen - durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das am Freitag vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gebilligte 8. COVID-19-Gesetz.

Die Novelle regelt laut Parlamentskorrespondenz vor allem den Einsatz von Videotechnologie auch bei Zivilprozessen, zudem sind eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Unterhaltsvorschuss bis Ende Juni und Erleichterungen für große Vereine vorgesehen. Der Beschluss im Nationalrat wird für kommenden Dienstag angepeilt.

Vorgesehen ist, auch die verpflichtenden mündlichen Verhandlungen bei Zivilprozessen per Videotechnologie durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die Verfahrensparteien zustimmen und die nötige Ausstattung haben, wobei sie laut Erläuterungen nicht dazu verpflichtet sind, diese anzuschaffen.

Auch technische Störungen werden den Verfahrensbeteiligten nicht angelastet. Außerdem wird es möglich sein, die Zahl der Personen im Verhandlungsraum durch Zuschaltungen aus anderen Räumen im selben Gerichtsgebäude zu minimieren. Auch die Video-Befragung von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern und anderen Beteiligten wird mit der Novelle gestattet.

Die Regelung, wonach Unterhaltsvorschüsse auch dann zu gewähren sind, wenn zuvor kein entsprechender Exekutionsantrag des Kindes bei Gericht gestellt wurde, wird bis Ende Juni verlängert. Im Vereinsrecht wird die Frist für Mitgliederversammlungen erstreckt: Große Vereine können ihre Versammlungen, welche üblicherweise alle fünf Jahre anzusetzen sind, bis Ende 2021 verschieben.

Einzig die FPÖ wandte sich gegen die Novelle, da die Freiheitlichen sie für zu weitgehend halten. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan sieht die Ermöglichung audiovisueller Verfahren mehr als Sparmaßnahme denn aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten. Schließlich gebe es in den meisten Gerichtssälen genug Platz.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wies darauf hin, dass es vor allem bei Zivilprozessen in den vergangenen Wochen zu einem enormen Rückstau gekommen sei. Alleine im letzten Monat seien über 40.000 Verfahren abberaumt worden, im Vergleichszeitraum 2019 nur 10.000. "Wir müssen langsam anfangen zu verhandeln", sagte die Ministerin, "selbstverständlich unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen".

Reagiert hat das Ministerium indes laut Zadic auf die Kritik von Rechtsanwälten, dass Angeklagte bei Videoverhandlungen nicht immer die Möglichkeit hätten, sich ungestört mit ihrem Verteidiger zu unterhalten. U-Häftlingen ist demnach ein Handy zur Verfügung zu stellen, damit sie sich - ungestört - mit ihrem Verteidiger unterhalten können. Auch seien alle Justizanstalten mit einer besseren Videotechnologie ausgestattet worden.

ribbon Zusammenfassung
  • Schon bald wird es wieder möglich sein, auch nicht dringende Verhandlungen im Bereich des Zivilprozessrechts - unter entsprechenden Schutzvorkehrungen - durchzuführen.
  • Die gesetzliche Grundlage dafür bietet das am Freitag vom Justizausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS gebilligte 8. COVID-19-Gesetz.
  • Auch seien alle Justizanstalten mit einer besseren Videotechnologie ausgestattet worden.