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Karner: Zuverdienst-Anhebung nur für Ukraine-Flüchtlinge

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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat in der Debatte um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Flüchtlinge aus der Ukraine erneut auf deren rechtliche Sonderstellung verwiesen. Er brachte ein mögliches Modell aufs Tapet, das jedoch nur für ukrainische Vertriebene gelten soll.

Diverse NGOs hatten wiederholt verlangt, dass die Zuverdienstgrenze für alle Flüchtlinge angehoben werden müsste, dem widersprach Karner im Ö1-"Morgenjournal". 

Mehrverdienst für privat Untergebrachte

Karner will bei seinem Modell unterscheiden, ob jemand in einer Privatunterkunft oder in einer organisierten lebt. Für jene, die in Privatquartieren untergebracht sind, soll für jeden Euro Zuverdienst über dem Freibetrag von 110 Euro 70 Cent einbehalten werden. 30 Cent dürfen sie behalten. Karner appelliert nun an die Länder, dem Vorschlag zuzustimmen.

Nur für aus der Ukraine Geflohene

Dass dies für alle Flüchtlinge gelten soll, wie wiederholt gefordert wurde, lehnt der Innenminister ab. Man dürfe nicht alles vermischen, "was nicht vermischt werden soll". Einerseits der Krieg am europäischen Kontinent, "hier helfen wir und hier müssen wir helfen", und auf der anderen Seite die neuerlich stark steigende Wirtschaftsmigration. Zudem verwies Karner auf die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz für Vertriebene, die nach Kriegsbeginn in Kraft gesetzt wurde und eine rechtliche Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge begründe.

Diskutiert wird der Vorschlag Karners wohl heute bei einem von Flüchtlingskoordinator Michael Takacs organisierten Treffen im Bundeskanzleramt. Angesichts der Klagen von Helfern und Flüchtlingen über Probleme in der Versorgung hat Takacs Vertreter von Bundesländern, NGOs und beteiligten Bundesorganisationen eingeladen, um nach Lösungen zu suchen.

ribbon Zusammenfassung
  • Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat in der Debatte um die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Flüchtlinge aus der Ukraine erneut auf deren rechtliche Sonderstellung verwiesen und am Donnerstag ein mögliches Modell aufs Tapet gebracht.
  • Karner will unterscheiden, ob jemand in einer Privatunterkunft oder in einer organisierten lebt. Für jene, die in Privatquartieren untergebracht sind, soll für jeden Euro Zuverdienst über dem Freibetrag von 110 Euro 70 Cent einbehalten werden.
  • 30 Cent dürfen sie behalten. Karner appelliert nun an die Länder, dem Vorschlag zuzustimmen.
  • Dass dies für alle Flüchtlinge gelten soll, wie wiederholt gefordert wurde, lehnt der Innenminister ab. Man dürfe nicht alles vermischen, "was nicht vermischt werden soll".
  • Einerseits der Krieg am europäischen Kontinent, "hier helfen wir und hier müssen wir helfen", und auf der anderen Seite die neuerlich stark steigende Wirtschaftsmigration.
  • Zudem verwies Karner auf die EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz für Vertriebene, die nach Kriegsbeginn in Kraft gesetzt wurde und eine rechtliche Sonderstellung der Ukraine-Flüchtlinge begründe.

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