Nationalratsabgeordnete Michaela Steinacker (ÖVP)

Immunitätsaufhebung beantragt: WKStA nimmt ÖVP-Mandatarin Steinacker ins Visier

Laut WKStA besteht gegen ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker (ÖVP) und ehemalige Geschäftsführer der Raiffeisen evolution project development GmbH ein Anfangsverdacht wegen Untreue und Vorteilsannahme. Die Aufhebung der Immunität Steinackers im Nationalrat wurde beantragt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Nationalrat um die Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten und Justizsprecherin Michaela Steinacker ersucht. Gegen sie und andere Personen liege ein Anfangsverdacht der Untreue und Vorteilsannahme vor, wie die WKStA PULS 24 bestätigt hat. Man werde ein Ermittlungsverfahren aufnehmen, wenn der Immunitätsausschuss der Aufhebung zustimme. 

Raiffeisen-Bezüge

Steinacker soll als "Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein. Von Juli 2013 bis Dezember 2017 war Steinacker Nationalratsabgeordnete und gleichzeitig bei der Raiffeisen evolution project development GmbH - die inzwischen von der Strabag komplett übernommen wurde und STRABAG Real Estate GmbH heißt - angestellt. Sie habe ihren Dienstvertrag "im Wissen um die tatsächlichen Umstände" unterfertigt und daraufhin während der gesamten Dauer ihres Dienstverhältnisses ihr Gehalt von der Raiffeisen evolution project development GmbH bezogen, tatsächlich jedoch "beinahe ausschließlich" für die ÖVP gearbeitet. 

Mehr als 300.000 Euro Schaden vermutet

Die damals tätigen Geschäftsführer des Unternehmens, gegen die laut WKStA ebenfalls ein Anfangsverdacht vorliegt, hätten "ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und das von ihnen vertretene Unternehmen in einem noch konkret festzustellenden, 300.000 Euro jedenfalls übersteigenden Ausmaß am Vermögen geschädigt", indem sie Steinacker angestellt und "in einer nicht dem tatsächlichen Arbeitsumfang entsprechenden Umfang entlohnten".

Whistleblowerin: "Verdeckte Parteispende"

Ausgelöst haben die Tätigkeit der WKStA Hinweise einer Whistleblowerin. Diese hat behauptet, Steinackers Tätigkeit habe als "verdeckte Parteispende" des Raiffeisen-Konzerns an die Österreichische Volkspartei gedient. Die Abgeordnete soll laut der Hinweisgeberin zusätzlich eine persönliche Sekretärin, eigene Büroräumlichkeiten und ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die dafür anfallenden Kosten sollen von den Geschäftsführern im Rechnungswesen versteckt worden sein, obwohl Steinacker "tatsächlich ausschließlich" für die ÖVP und nicht das Unternehmen gearbeitet habe.

ÖVP: "Entbehrt jeder Grundlage"

"Der Auslieferungsbegehren gegen die Abgeordnete Michaela Steinacker entbehrt jeder Grundlage und ist deshalb auch zurückzuweisen", reagierte der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Immunitätsausschuss, Fritz Ofenauer. Steinacker habe ihre Pflichten aus ihrem Dienstvertrag "stets ordnungsgemäß und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens" erfüllt. Es handle sich um ein "offensichtlich rein politisch motiviertes Auslieferungsbegehren". "Den im Auslieferungsbegehren von der WKStA behaupteten angeblichen Vorteilen für die ÖVP durch die berufliche Tätigkeit von Michaela Steinacker liegt offensichtlich eine Verwechslung der Arbeit als Nationalratsabgeordnete mit jener für eine Partei zugrunde. Wer anderes sagt, der ignoriert die juristische Realität." 

Die türkise Justizsprecherin kritisierte zuletzt die WKStA scharf. Sie warf der Staatsanwaltschaft "bewusst gestreute Leaks" und "Patzer" im Zusammenhang mit der Causa Blümel vor. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Nationalrat um die Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten Michaela Steinacker ersucht.
  • Steinacker soll als "Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein.
  • Sie habe ihren Dienstvertrag "im Wissen um die tatsächlichen Umstände" unterfertigt, ihr Gehalt von der Raiffeisen evolution project development GmbH bezogen, tatsächlich jedoch beinahe ausschließlich" für die ÖVP gearbeitet.
  • Die damals tätigen Geschäftsführer des Unternehmens, gegen ebenfalls ein Anfangsverdacht vorliegt, hätten "ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht.
  • "Der Auslieferungsbegehren gegen die Abgeordnete Michaela Steinacker entbehrt jeder Grundlage und ist deshalb auch zurückzuweisen", reagierte der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Immunitätsausschuss, Fritz Ofenauer.