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Hausdurchsuchung bei ÖVP-nahem Umfrageinstitut Demox war "gesetzeswidrig"

Die Hausdurchsuchung beim Umfrageinstitut Demox im vergangenen Jahr war laut dem Oberlandesgericht in Wien "gesetzeswidrig". In der Causa ging es um Ermittlungen der WKStA rund um von ÖVP-geführten Ministerien in Auftrag gegebene Umfragen.

Im Zusammenhang mit Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) rund um von mehreren ÖVP-geführten Ministerien in Auftrag gegebenen Umfragen gab es vergangenes Jahr eine Hausdurchsuchung beim Umfrageinstitut Demox. Diese war "gesetzeswidrig", wie es nun heißt.

Das Oberlandesgericht Wien hat einer Beschwerde von Demox-Geschäftsführer Paul Unterhuber stattgegeben, wie zunächst die Zeitungen "Kurier", "Krone", und "Heute" am Dienstagabend berichteten.

Es habe kein begründeter Anfangsverdacht bestanden, für die von der WKStA beantragte Hausdurchsuchung hätte es daher keine gerichtliche Bewilligung geben dürfen, heißt es in der Begründung der OLG-Entscheidung vom 22. Mai.

Das Institut Demox zeigte sich am Dienstagabend erfreut über die Entscheidung. "Wir erwarten, dass das Verfahren unverzüglich eingestellt wird", hieß es in einer Stellungnahme. Vonseiten der WKStA hieß es gegenüber dem "Kurier" nach der Entscheidung, man werde weitere Schritte prüfen und analysieren.

Bei den Ermittlungen der WKStA geht es um Umfragen des Verteidigungs-, Landwirtschafts- und Wirtschaftsministeriums, die in den Jahren 2021 und 2022 beim Demox-Institut in Auftrag gegeben wurden.

Es geht um den Verdacht der Untreue, des Betrugs und der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen. Es bestehe der Verdacht, dass für eine Reihe von Umfragen keine oder nur teilweise sachliche Notwendigkeit bestand, außerdem hätten Umfragen auch ministeriumsfremde Fragen zum Inhalt gehabt, so die Staatsanwaltschaft vergangenes Jahr.

Video: Ermittlungen rund um ÖVP-nahes Umfrage-Institut Demox

ribbon Zusammenfassung
  • Die Hausdurchsuchung beim Umfrageinstitut Demox im vergangenen Jahr war "gesetzeswidrig", entschied das Oberlandesgericht Wien.
  • Seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hätte kein begründeter Anfangsverdacht bestanden, was die gerichtliche Bewilligung der Hausdurchsuchung ungerechtfertigt machte.
  • Demox erwartet nun die unverzügliche Einstellung des Verfahrens, während die WKStA weitere Schritte prüft.