APA/APA (Symbolbild)/ERWIN SCHERIAU

Großeinsatz mit Hausdurchsuchungen gegen Rechtsextremisten

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In einem österreichweiten Großeinsatz ist der Verfassungsschutz am Montag gegen die rechtsextreme Szene vorgegangen.

In sieben Bundesländern wurden auf Anordnung verschiedener Staatsanwaltschaften elf Hausdurchsuchungen durchgeführt, teilte das Innenministerium mit. Allen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt zu haben. Zum Großteil sei "Hass im Netz" verbreitet worden.

Bei den insgesamt 40 Verdächtigen wurden laut Innenministerium Mobiltelefone, Datenträger und Gegenstände sichergestellt, die mit den vorgeworfenen Straftaten in Verbindung stehen, wie etwa NS-Devotionalien. 14 der 40 Personen sind legale Waffenbesitzer, gegen zwei Personen besteht ein aufrechtes Waffenverbot, und vier Personen sind Rechtsextremisten mit Szenezugehörigkeit bzw. haben einschlägige Vorstrafen. In sieben Fällen war zudem der Verdacht der Verhetzung Grund für das Einschreiten.

Wiederbetätigung in Whatsapp-Gruppen und auf Facebook

Die Tatorte waren laut Ministerium durchwegs in der virtuellen Welt, etwa in WhatsApp-Gruppen, auf Facebook und im Rahmen von Chats beim Online-Gaming. Derzeit laufen noch diverse Einvernahmen von Beschuldigten. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Datenträger sowie von Schriftstücken und Propagandamaterial sollen noch längere Zeit in Anspruch nehmen, hieß es.

Insgesamt waren fast 150 Bedienstete am Einsatz beteiligt. Neben Kräften des Bundesamtes und der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung kamen Bedienstete des Einsatzkommandos Cobra/DSE, der Landespolizeidirektionen und Landeskriminalämter zum Einsatz.

ribbon Zusammenfassung
  • In einem österreichweiten Großeinsatz ist der Verfassungsschutz am Montag gegen die rechtsextreme Szene vorgegangen.
  • In sieben Bundesländern wurden auf Anordnung verschiedener Staatsanwaltschaften elf Hausdurchsuchungen durchgeführt, teilte das Innenministerium mit.
  • Allen Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt zu haben.
  • In sieben Fällen war zudem der Verdacht der Verhetzung Grund für das Einschreiten.

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