Grazer Häftling wegen Terrorplänen zu zehn Jahren verurteilt
Der Beamte hatte im November 2024 zufällig durch ein offenes Fenster gehört, wie der Insasse zu einem anderen sagte: "Was meint ihr, wäre los, wenn 50 Bewaffnete, in der ganzen Stadt verteilt, loslegen würden, es gibt mehrere wie mich." Bezogen hatte er sich offenbar auch auf den Attentäter von Wien. Diesem hatte er Waffen organisiert, weshalb der 24-Jährige bereits zu einer Haftstrafe bis 2042 rechtskräftig verurteilt worden war.
Weiters soll der Beschuldigte gegenüber zwei weiteren Insassen ausgeführt haben, wie er Bomben in Gebäuden platzieren und selbst eine Weste mit Sprengsätzen tragen würde. Es würde Panik ausbrechen, die Stadt würde stillstehen. Als ihm ein Mithäftling empfahl, er solle dabei doch eine schusssichere Weste tragen, entgegnete der Angeklagte, dass er lieber sterben wolle, als eingesperrt und gefoltert zu werden. Vor Gericht stritt er ab, dass es sich um echte Absichten gehandelt habe. Er habe manches im Spaß gesagt und anderes wiederum habe er auf das Attentat von Wien bezogen.
Das Schöffengericht allerdings glaubte ihm nicht, sondern hielt den Justizwachebeamten für glaubwürdig. Dieser hatte im November direkt nach den gehörten Worten alles aufgeschrieben, was er gehört hatte. Ein Scherz sei das seiner Ansicht nach nicht gewesen. Das Gericht befand den 24-Jährigen für schuldig. Neben den zehn Jahren Haftstrafe, die er zusätzlich zu den schon aufgebrummten 20 Jahren erhielt, soll der Mann auch in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter eingewiesen werden. Nach der Urteilsverkündung erbat er sich drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Ein 24-jähriger Häftling der Justizanstalt Graz-Karlau wurde am Montag zu weiteren zehn Jahren Haft wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt.
- Der Mann verbüßt bereits eine 20-jährige Haftstrafe bis 2042, nachdem er dem Attentäter von Wien Waffen organisiert hatte und nun erneut durch belauschte Terrorpläne auffiel.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit erbat und zusätzlich in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter eingewiesen werden soll.