APA/ROLAND SCHLAGER

Grasser-Steuerprozess: Urteil könnte am Montag fallen

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Im laufenden Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte am kommenden Montag das Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen. Der Prozess läuft seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Ausschluss wurde von Grasser und seinem mitangeklagten Steuerberater beantragt. Bei der Urteilsverkündung durch Richter Michael Tolstiuk ist allerdings die Öffentlichkeit zugelassen.

Vorwurf: Steuerhinterziehung

In dem Verfahren geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power (MIP). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestreiten den Vorwurf, es gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft - der Ex-Finanzminister sieht es nicht so. Er sagt, er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, während dieser angibt, Grasser habe die Konstruktion eigenmächtig verändert.

2,16 Millionen Euro mutmaßlich hinterzogen

Es geht dabei um einen Provisionserlös von 4,38 Mio. Euro an Meinl-Provisionen, von denen Grasser 2,16 Mio. Euro an Abgaben hinterzogen haben soll. Grasser sieht seinen Berater in der Pflicht, dieser habe die Idee für die Konstruktion via dem Steuerparadies British Virgin Islands gehabt.

Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages vor. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Grasser wurde bereits am 4. Dezember 2020 von einem Schöffengericht in Wien in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. Der Ex-Finanzminister hat volle Berufung angemeldet, das Berufungsverfahren wird aber heuer nicht mehr stattfinden.

ribbon Zusammenfassung
  • Im laufenden Finanzstrafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte am kommenden Montag das Urteil im Wiener Straflandesgericht fallen.
  • Der Prozess läuft seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
  • Der Ausschluss wurde von Grasser und seinem mitangeklagten Steuerberater beantragt.
  • Bei der Urteilsverkündung durch Richter Michael Tolstiuk ist allerdings die Öffentlichkeit zugelassen.

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