APA/APA/dpa-Pool/Marcus Brandt

"Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum": Ehemalige KZ-Sekretärin verurteilt

0

Wegen Beihilfe zum Mord in über 10.500 Fällen hat das Landgericht Itzehoe in Bundesland Schleswig-Holstein eine ehemalige Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof bei Danzig schuldig gesprochen.

Das Landgericht verurteilte die 97-Jährige am Dienstag zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Angeklagte war von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet.

Prozess vor Jugendkammer

Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt. Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

"Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum"

"Die im 98. Lebensjahr stehende Angeklagte hat ihre gerichtliche Schuldig-Sprechung wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord erhalten. Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten", erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertrat. "Die Gerechtigkeit hat kein Verfallsdatum und ein langes Gedächtnis - wenn es Menschen gibt, die sich dieser Haltung verpflichtet fühlen. Das ist gerade in diesen Tagen ein weithin sichtbares Signal", betone Christoph Heubner, der Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees.

Überlebende und historische Sachverstände vor Ort

Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An den 40 Verhandlungstagen hörte das Gericht acht der zeitweise 31 Nebenkläger als Zeugen. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung hatte einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt, den das Gericht aber ablehnte.

Die Angeklagte hatte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen wollen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals 96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft.

"Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war"

Erst ganz zum Schluss des Prozesses hatte sie ihr Schweigen gebrochen. "Es tut mir leid, was alles geschehen ist", sagte sie in ihrem letzten Wort. Die 97-Jährige fügte hinzu: "Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen."

ribbon Zusammenfassung
  • Wegen Beihilfe zum Mord in über 10.500 Fällen hat das Landgericht Itzehoe in Bundesland Schleswig-Holstein eine ehemalige Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof bei Danzig schuldig gesprochen.
  • Die Strafkammer verurteilte die 97 Jahre alte Irmgard F. am Dienstag zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.
  • Das Lager war berüchtigt für die absichtlich völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen.

Mehr aus Politik