Generalprokuratur-Chefin sieht Bundesanwaltschaft skeptisch
Wachberger stemmt sich gegen eine Ansiedlung der Bundesstaatsanwaltschaft bei der Generalprokuratur. Die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften und die rechtswahrende, neutrale Funktion der Generalprokuratur dürfe man nicht vermischen. "Bevor man das zusammenlegt und vermischt, sollte man beim jetzigen System bleiben", meint Wachberger. Würde etwa dasselbe Dreiergremium, das eine Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft genehmigt, nach der es zu einem Schuldspruch kommt, das Urteil später objektiv überprüfen und dem OGH vorlegen, wäre das schwierig zu kommunizieren. "Und es würde nicht zuletzt dem Instrument der Wahrungsbeschwerde schaden."
"Sollte wie angekündigt ein Kollegialorgan an der Spitze der neuen Behörde stehen, das auch jede einzelne Sachentscheidung trifft, "dann soll man das außerhalb der Generalprokuratur installieren", fordert Wachberger und sprach sich wie bereits im Vorfeld des Ministerratsbeschlusses für eine Trennung zwischen einem weisungsberechtigten Dreiersenat und der Leitung der neuen Behörde aus. "Die Senate haben sehr anspruchsvolle Aufgaben, sie können nicht gleichzeitig auch noch die Behörde leiten."
Kritisch sieht Wachberger auch die Wahl der Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft durch den Nationalrat. "Ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, dass man vom bewährten System der Justiz abgeht." Mit der Reform solle ja die Trennung von Politik und Justiz vorangetrieben werden. "Das wäre dann ja gerade nicht der Fall." Nicht praktikabel erscheint ihr auch eine sechsjährige Amtszeit mit rotierendem Vorsitz alle zwei Jahre. So ergebe sich "praktisch nach jeder Neuwahl die Möglichkeit, neue Bundesstaatsanwälte einzusetzen". Für die einzelnen Mitglieder seien zwei Jahre angesichts der Einarbeitszeit zu kurz.
Inakzeptabel ist für Wachberger zudem, dass in dem vorgestellten Modell der Regierung nicht festgehalten wird, dass die neue Bundesstaatsanwaltschaft nur mit Richtern und Staatsanwälten mit langjähriger Erfahrung besetzt werden soll: "Das ist ein No-Go. Diese Tätigkeit muss von Richtern und Staatsanwälten mit entsprechender Erfahrung ausgeübt werden", so die Leiterin der Generalprokuratur.
Zusammenfassung
- Die Leiterin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, sieht die geplante Bundesstaatsanwaltschaft kritisch und warnt, dass das aktuelle Modell den sehr effektiven Rechtsschutz gefährden würde.
- Sie kritisiert insbesondere die vorgesehene Struktur mit einem Dreiersenat, die Wahl der Mitglieder durch den Nationalrat sowie die geplante sechsjährige Amtszeit mit rotierendem Vorsitz alle zwei Jahre.
- Wachberger fordert, dass die Bundesstaatsanwaltschaft ausschließlich mit erfahrenen Richtern und Staatsanwälten besetzt werden soll und lehnt eine Vermischung von Fachaufsicht und neutraler Funktion strikt ab.