Freispruch für Hörl nach Wolfsabschuss-Aufruf
Dieser Freispruch erfolgte im Zweifel, und zwar wegen einer "mangelnden subjektiven Tatseite", wie Gerichtssprecherin Birgit Fink gegenüber der APA erklärte. Laut dem vorsitzenden Richter habe es sich um eine "Spontanäußerung" Hörls gehandelt, noch dazu in einer "aufgeheizten Atmosphäre". Es sei keine "vorbereitete Rede" gewesen, mit der der ÖVP-Politiker zu einem Gesetzesbruch aufgerufen habe. Das Gericht sah jedenfalls die Vorsätzlichkeit bei Hörl als nicht gegeben an. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
"Und deswegen müssen wir, wenn's so weitergeht - schießen was geht, eingraben was geht und schauen wir, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen zusammenbringen. Und wenn nicht, muss es ein Notwehrrecht geben für jeden Bauern, genau wie beim Fuchs und Marder. Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen", hatte der Zillertaler bei einer Versammlung des Bauernbundes im August vergangenen Jahres in Westendorf im Unterland im Vorfeld der Nationalratswahl den Zuhörern zugerufen. Dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die Hörl unter anderem wegen einer möglichen "Vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes" als Bestimmungstäter sowie der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung anklagte.
Von der Rede war ein Mitschnitt auf der Internetplattform YouTube gelandet. Der Mann, der dafür verantwortlich war, wurde indes ebenso angeklagt und am Dienstag zu einer Geldstrafe von über 2.000 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Bei ihm sah das Gericht im Gegensatz zu Hörl ein "geplantes Vorgehen", schließlich habe er das Video "aufgenommen, zusammengeschnitten und gepostet" und die Aussagen damit quasi zu seinen eigenen gemacht. Auch dieses Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Hörl: "Froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben"
Hörl zeigte sich nach der Verhandlung gegenüber der APA gelassen bis erleichtert. "Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben", kommentierte er den Freispruch. Der Seilbahnen-Chef und ÖVP-Grande hatte bei der vergangenen Nationalratswahl nicht mehr den Einzug in das Parlament geschafft. Er dürfte aber noch dieses Jahr dank Personal-Rochaden "nachrutschen" und wieder im Hohen Haus Platz nehmen.
Zusammenfassung
- Der frühere Tiroler ÖVP-Abgeordnete Franz Hörl wurde am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf freigesprochen, bei einer Veranstaltung 2023 zur vorsätzlichen Wolfs-Tötung aufgerufen zu haben.
- Das Gericht begründete den Freispruch mit fehlender Vorsätzlichkeit und sah in Hörls Aussage eine Spontanäußerung in aufgeheizter Atmosphäre, während das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
- Ein Mitschnitt der Rede wurde auf YouTube veröffentlicht; der Verantwortliche wurde zu einer Geldstrafe von über 2.000 Euro verurteilt, wovon die Hälfte bedingt ist.