APA/APA (AFP)/BERTRAND GUAY

Wahlkampffinanzierung: Sarkozy muss in Haft

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Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung für schuldig befunden und zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden.

Das Gericht in Paris entschied am Donnerstag, dass die Strafe die Form eines elektronisch überwachten Hausarrests haben werde. Dem früheren Staatschef drohten bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe. Die Verteidigung hatte Freispruch für den konservativen Politiker gefordert.

Die Staatsanwaltschaft legte Sarkozy zur Last, die gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl 2012 illegal finanziert zu haben. In Frankreich sind die Ausgaben für einen Wahlkampf gedeckelt, um mehr Chancengleichheit zwischen Kandidaten zu schaffen. Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.

Fiktive Rechnungen

Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Republikaner umbenannt - getarnt worden sein. Neben Sarkozy stehen in dem Verfahren 13 Menschen wegen des Verdachts auf Betrug und Beihilfe vor Gericht.

Die französische Justiz ermittelt gegen Sarkozy auch wegen angeblicher Zahlungen Libyens im Wahlkampf 2007. In einer anderen Affäre wurde Sarkozy im März wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme auf die Justiz zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Er hat angekündigt, hier Berufung einzulegen.

Strengeres Parteienfinanzierungsgesetz für Österreich verlangt 

Die NEOS wiesen angesichts des Urteils in Frankreich auf die Lage in Österreich hin und forderten ein strengeres Parteienfinanzierungsgesetz mit echten Einsichtsrechten für den Rechnungshof und härteren Strafen bei Überschreitungen: "Es muss auch in Österreich endlich wehtun, wenn Parteien dermaßen dreist die Wahlkampfkostengrenze überschreiten", erklärte der Generalsekretär der Partei, Douglas Hoyos, in einer Aussendung. "Die ÖVP hat 2017 genau wie Sarkozy die Wahlkampfkostenobergrenze um das Doppelte überschritten - aber während Sarkozy verurteilt wird, ist die ÖVP mit 800.000 Euro Geldbuße davongekommen. Das tut einer Partei wie der ÖVP nicht weh." Eine Überschreitung von sechs Millionen Euro könne nicht "unabsichtlich passieren", so Hoyos. "Das war damals klares Kalkül von Sebastian Kurz und seiner Volkspartei - weil ein Verstoß im Endeffekt viel mehr bringt als er kostet. Deshalb werden sich Parteien wie die ÖVP auch nicht an die Regeln halten, solange die Strafen so niedrig sind."

ribbon Zusammenfassung
  • Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist wegen illegaler Wahlkampffinanzierung für schuldig befunden und zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt worden.
  • Das Gericht in Paris entschied am Donnerstag, dass die Strafe die Form eines elektronisch überwachten Hausarrests haben werde.
  • Dem früheren Staatschef drohten bis zu einem Jahr Haft und eine Geldstrafe. Die Verteidigung hatte Freispruch für den konservativen Politiker gefordert.
  • Die Staatsanwaltschaft legte Sarkozy zur Last, die gescheiterte Kampagne für seine Wiederwahl 2012 illegal finanziert zu haben.
  • Die erlaubte Obergrenze betrug damals 22,5 Millionen Euro. Tatsächlich sollen von Sarkozys Team mindestens 42,8 Millionen ausgegeben worden sein.
  • Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Republikaner umbenannt - getarnt worden sein. Neben Sarkozy stehen in dem Verfahren 13 Menschen vor Gericht.