APA/HELMUT FOHRINGER

FPÖ NÖ klagt "Tagespresse" wegen Fake-Briefen

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Nachdem das Satireportal "Tagespresse" im April gefälschte FPÖ-Briefe an niederösterreichische Wirtshäuser verschickte, hat die FPÖ Niederösterreich nun eine Klage eingebracht.

Mitte April versendete das Satireportal "Tagespresse" gefälschte Briefe im FPÖ-Design an niederösterreichische Wirtshäuser. Darin wurden für die von der FPÖ angekündigte Wirtshausprämie diverse absurde Forderungen gestellt. So wurde als Kriterium zur Beurteilung, ob der Betrieb für die Wirtshausprämie geeignet sei, neben einer "Panierquote" u. a. eine "rot-weiß-rote Kinderkarte" angeführt.

Die FPÖ kündigte bereits damals rechtliche Schritte an. Nun hat die niederösterreichische Landespartei beim Wiener Handelsgericht eine Klage gegen die "Tagespresse" eingereicht. In der Klage heißt es, dass das Unterlassungsbegehren mit 40.000 Euro bewertet werde, der Anspruch auf Urteilsveröffentlichung mit 7.500 Euro. 

"Weit von jeder Satire entfernt"

Die "Tagespresse" veröffentlichte am Montag einen Artikel über die Klage auf ihrer Website. Gegenüber PULS 24 wurde die Klage vom niederösterreichischen FPÖ-Landtagsklub bestätigt.

Gegenüber PULS 24 zeigt man sich bei den Freiheitlichen zuversichtlich, dass die Klage Erfolg haben werde, denn "die Briefe waren nicht als Satire gekennzeichnet", so ein Sprecher. Das Erscheinungsbild eines offiziellen Schreibens sei erweckt und von vielen Empfängern auch geglaubt worden. "Da sind wir weit von jeder Satire entfernt", heißt es aus von der FPÖ.

Wirtshausprämie "verunglimpft"

Die Freiheitlichen hatten am 11. April mitgeteilt, dass die geplante Wirtshausprämie "verunglimpft" werde. Gleichzeitig warnten sie vor den Fake-Briefen. Am folgenden Tag outete sich das Satireportal als Verfasser der Schreiben an 500 Lokale.

ribbon Zusammenfassung
  • Nachdem das Satireportal "Tagespresse" im April gefälschte FPÖ-Briefe an niederösterreichische Wirtshäuser verschickte, hat die FPÖ Niederösterreich nun eine Klage eingebracht.
  • In der Klage heißt es, dass das Unterlassungsbegehren mit 40.000 Euro bewertet werde, der Anspruch auf Urteilsveröffentlichung mit 7.500 Euro.
  • Die "Tagespresse" veröffentlichte einen Artikel zur Klage auf ihrer Website.
  • Gegenüber PULS 24 wurde die Klage vom niederösterreichischen FPÖ-Landtagsklub bestätigt.