Fortschritte bei Behinderteneinstellungspflicht an Unis
Für Universitäten gilt das Behinderteneinstellungsgesetz, wonach je 25 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern mindestens eine begünstigte Person mit Behinderung einzustellen ist - ansonsten sind Ausgleichszahlungen zu entrichten. Zum Stichtag 1. Dezember 2023 erfüllte einzig die Uni Klagenfurt die Einstellungspflicht zu 100 Prozent (nicht aber über das ganze Jahr hinweg, weswegen auch sie zahlen musste). Die Uni Graz kam auf 97 Prozent und die Akademie der bildenden Künste Wien auf 95 Prozent. Die größte Universität des Landes, die Uni Wien, besetzte nur ein Drittel der vorgesehenen Stellen, Schlusslichter sind die Musikuni Wien (16 Prozent) sowie die Technische und die Medizinische Universität Wien (je 23 Prozent).
Der Anteil der besetzten Pflichtstellen war bei fünf Universitäten zum Stichtag 1. Dezember 2023 niedriger als bei der letzten Prüfung zum 1. Dezember 2020, ansonsten gleich hoch (zwei Universitäten) oder (leicht) höher (15 Universitäten), so der RH. Insgesamt mussten die Unis für das Jahr 2023 Ausgleichstaxen in Höhe von 6,25 Mio. Euro zahlen. Das was trotz mehr besetzter Stellen ein Plus von 17 Prozent gegenüber 2020 - Grund dafür war eine Indexanpassung bei den Taxen.
Vertieft prüfte der RH die Technische Universität (TU) Graz (besetzte Pflichtstellen: 37 Prozent) und die Universität für Bodenkultur (Boku, 49 Prozent). Zur besseren Erfüllung der Einstellungspflicht attestierte er der TU, ein ambitionierteres und umfassenderes Maßnahmenpaket zu einem früheren Zeitpunkt erarbeitet zu haben. Sie setzte dabei vor allem auf die Erhöhung der Meldungen des Behindertenstatus bei bereits bestehenden Mitarbeitern, während die Boku begünstigte Menschen mit Behinderung neu aufnahm, insbesondere durch spezielle Stellenausschreibungen für das Gebäudemanagement.
Gegenüber dem 2020 beim ersten Bericht zum Thema barrierefreies Studieren und Arbeiten erhobenen Zustand sah der RH 2020 Fortschritte: So habe das Wissenschaftsministerium alle vier überprüften Empfehlungen umgesetzt, die TU Graz alle acht sowie die Boku zwei voll, eine teilweise und zwei nicht.
Zusammenfassung
- Die österreichischen Universitäten haben 2023 die gesetzliche Behinderteneinstellungspflicht weiterhin nicht erfüllt, obwohl die Zahl der besetzten Pflichtstellen seit 2020 um 15 Prozent gestiegen ist.
- Insgesamt mussten die Unis 6,25 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen leisten, was trotz Fortschritten ein Plus von 17 Prozent gegenüber 2020 bedeutet.