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Firtasch-Auslieferungsverfahren verlängert

Heute, 12:43 · Lesedauer 3 min

Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien gibt sich im seit 2014 anhängigen Auslieferungsfall Dmytro Firtasch nicht geschlagen. Kurz nachdem ein Fristversäumnis zur rechtskräftigen Ablehnung der Auslieferung des ukrainischen Oligarchen in die USA geführt hatte, hat sie am 23. Dezember einen Antrag auf Wiedereinsetzung gegen Fristenablauf gestellt, mit dem sich nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien beschäftigen muss. Das bestätigten am Donnerstag Sprecherinnen von StA und OLG der APA.

Mit ihrem Antrag möchte die Staatsanwaltschaft Wien bewirken, dass sich das Oberlandesgericht Wien inhaltlich mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Landesgerichts vom 4. November 2024 zugunsten von Firtasch beschäftigt. Das Landesgericht hatte seinerzeit die Auslieferung des Ukrainers an die USA für nicht zulässig erklärt, da dieser 2021 zum Berater der Ständigen Vertretung der Republik Belarus bei der UNO-industrieorganisation (UNIDO) ernannt worden war und als Diplomat Immunität vor Strafverfolgung genieße.

Das Landesgericht hatte damals der Staatsanwaltschaft Wien aber auch eine Verlängerung der Beschwerdefrist von zwei auf vier Wochen erlaubt, was der Oberste Gerichtshof am 7. Oktober 2025 als gesetzeswidrig erachtete. Eine aus diesem Grund formal zu spät eingebrachte Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien wurde daher am 9. Dezember 2025 vom Oberlandesgericht wegen Fristversäumnis zurückgewiesen und der mit diplomatischer Immunität begründete Beschluss des Landesgerichts Wien gegen eine Auslieferung an die USA rechtskräftig.

Wann das Oberlandesgericht Wien über den neuen Antrag der Staatsanwaltschaft entscheiden wird, war am Donnerstag unklar, klare zeitliche Vorgaben fehlen. Sollte es den Antrag ablehnen, würde sich für Firtasch nichts verändern. Würde es der "Wiedereinsetzung" zustimmen, da die Staatsanwaltschaft ohne eigenes Verschulden eine Frist versäumt hätte, wäre erneut offen, ob Firtasch in die USA ausgeliefert werden kann oder nicht. Das Oberlandesgericht würde sich in diesem Fall jedenfalls mit der politisch umstrittenen Entscheidung des Landesgerichts beschäftigen, das - anders als das österreichische Außenministerium und die UNIDO - Firtasch als Diplomaten sieht.

Weiteres Nachspiel in Justizodyssee

Der seinerzeit in der Ukraine auch politisch sehr einflussreiche Firtasch war im März 2014 auf Betreiben von Staatsanwälten in Chicago in Österreich festgenommen worden - begründet wurden die Ermittlungen mit Vorwürfen von Korruption im Zusammenhang mit nicht realisierten Geschäften mit dem Metall Titan in Indien. Gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro, die laut Angaben einer Sprecherin des Landesgerichts Wien Ende Dezember 2025 zurückgezahlt wurde, kam er damals auf freien Fuß, konnte seit mehr als elf Jahren Österreich aber nicht mehr verlassen. Firtasch und seine Vertreter wiesen die US-Vorwürfe stets zurück und sprachen von politisch motivierter Strafverfolgung. Das Auslieferungsverfahren beschäftigte in Folge mehrere Gerichtsinstanzen und glich einer juristischen Odyssee, die nun in ein weiteres Nachspiel geht.

Dass sich die Justiz erneut mit Firtaschs Auslieferung beschäftigt, war der APA Anfang der Woche mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes bekannt geworden: In einem mit 12. Jänner datierten Schreiben hatte das Justizministerium Einsicht in Dokumente zur Causa unter anderem mit dem Argument verweigert, dass es sich um Aktenbestandteile eines noch offenen bzw. anhängigen Auslieferungsverfahrens handle.

Zusammenfassung
  • Firtasch wurde 2014 in Österreich festgenommen und gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro, die Ende Dezember 2025 zurückgezahlt wurde, auf freien Fuß gesetzt, darf das Land aber seit über elf Jahren nicht verlassen.