Finanznot: Vorarlberger Gemeinden auf dem Kriegspfad
"Die Zeit für Beschwichtigungen ist vorbei: Jetzt braucht es eine strukturelle Korrektur", hieß es in der Aussendung des Gemeindeverbands, in dem alle 96 Vorarlberger Kommunen organisiert sind. Das Gutachten des leitenden Professors des Instituts für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, Arno Kahl, orte "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgrund der finanziellen Austrocknung der Gemeinden" und der "kaum vorhandenen Mitwirkungs- und Steuerungsmöglichkeiten" in großen Landesfonds wie dem Sozial-, Gesundheits- und Rettungsfonds.
Der Großteil der zusätzlichen Einnahmen der vergangenen Jahre fließe unmittelbar in Umlagen für diese Fonds. Damit würden den Gemeinden "schleichend und systematisch die benötigten Mittel für ihre eigenen Aufgaben, die unmittelbar der Bevölkerung zugutekommen und das gesellschaftliche Zusammenleben sichern, entzogen", so die Kritik. Der Vorstand des Gemeindeverbands werde in seiner Sitzung am 25. Februar auf Basis des Gutachtens über die weiteren Schritte beraten und entscheiden. "Dabei werden sämtliche rechtlichen und politischen Optionen geprüft - mit dem klaren Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit der 96 Vorarlberger Gemeinden zu sichern", hieß es. Veröffentlichen wolle man das Gutachten bis nach Ende dieser Beratungen vorerst nicht, hieß es auf APA-Anfrage.
Kostenbeteiligung an Sozialhilfe kompetenzrechtlich nicht gedeckt
Dass sich die Gemeinden an den Kosten der Sozialhilfe beteiligen müssen, sei kompetenzrechtlich nicht gedeckt, so das Gutachten. Seit der Bund 2019 von seiner in der Verfassung verankerten Grundgesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erlassen habe, liege die rechtliche Steuerung der Sozialhilfe beim Bund. Wenn der Bund diese Kompetenz in Anspruch nehme, könne das Land die Gemeinden bei der Sozialhilfe nicht mehr landesrechtlich zur Mitfinanzierung verpflichten.
Dennoch zahlten die Vorarlberger Kommunen derzeit 40 Prozent der Sozialhilfekosten - und das ohne Steuerungsmöglichkeiten, bemängelte der Gemeindeverband. "Das Gutachten kommt daher zu einem klaren Ergebnis: Diese Kostenbeteiligung ist kompetenz- und verfassungswidrig", hieß es. Die Gemeinden stünden stets für eine partnerschaftliche Lösung mit dem Land, die derzeitige Regelung sei aber "nicht nur finanziell untragbar, sondern auch rechtlich nicht haltbar".
Wallner: gemeinsam sparen, gemeinsam reformieren
Vorarlbergs Landeshauptmann Wallner (ÖVP) bestätigte am Donnerstagnachmittag gegenüber der APA, dass das Gutachten mittlerweile beim Land eingegangen sei. Dazu äußern wollte er sich aber vor einer "seriösen Beurteilung" durch die Gesetzesabteilung nicht. Grundsätzlich appellierte er jedoch an den Gemeindeverband, die seit Jahrzehnten gepflegte Partnerschaft nicht zu verlassen. Man müsse die Anliegen des Bürgers im Mittelpunkt halten, das System der gemeinsamen Finanzierung von etwa Sozialausgaben, öffentlichem Verkehr oder Musikschulen sei "gut". Ein einfache Änderung des Finanzierungsschlüssels werde das Problem nicht lösen, vielmehr müsse man die schon in Angriff genommenen Gespräche und Reformen im Spitalbereich oder zur Sozialfondsstrategie fortführen und vertiefen. Es gelte, gemeinsam Sparmaßnahmen zu setzen, es sei diesbezüglich auch schon "einiges passiert". Der Weg müsse lauten: gemeinsam sparen und gemeinsam reformieren.
Wallner verneinte aber auch nicht, dass die Situation insbesondere für strukturschwache Gemeinden - in Vorarlberg sind das rund 30 der 96 Kommunen - noch prekärer sei. "Wir schauen uns an, was wir da tun können", kündigte der Landeshauptmann an, die Möglichkeit der Hilfestellung auszuschöpfen. Mit Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm (ÖVP) sei er in direktem Kontakt, es bestehe eine gute Dialogbasis. "Wir bleiben im Gespräch", so Wallner.
Zusammenfassung
- Die 96 Vorarlberger Gemeinden kritisieren, dass sie trotz fehlender Mitbestimmung 40 Prozent der Sozialhilfekosten tragen müssen, was laut einem neuen Gutachten verfassungswidrig sei.
- Seit 2019 liegt die Steuerung der Sozialhilfe rechtlich beim Bund, weshalb das Land die Gemeinden nicht mehr zur Mitfinanzierung verpflichten dürfe.
- Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ruft zu gemeinsamen Reformen und Sparmaßnahmen auf, während insbesondere rund 30 strukturschwache Gemeinden besonders unter der aktuellen Finanzlage leiden.
