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Finanzministerium schärft bei Transparenzdatenbank nach

Heute, 09:49 · Lesedauer 2 min

Anlässlich des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes am Montag hat auch das Finanzministerium bei der Transparenzdatenbank nachgeschärft. Mit September wurde die Schwelle für die Veröffentlichung von staatlichen Förderungen an nicht-natürliche Personen und Einzelunternehmen auf dem Transparenzportal auf 1.500 Euro gesenkt, teilte das Finanzministerium der APA mit. Freilich weiterhin ausgenommen davon sind Förderungen an Privatpersonen.

Bis dato waren nur Empfänger von Förderungen aus dem Aufbauplan der EU (Top 100), sowie jene von bestimmten COVID-19-Wirtschaftshilfen und Energieleistungen einsehbar. Dabei lag der Schwellenwert jedoch bei 10.000 Euro. Neben Förderungen an Privatpersonen sind auch jene weiterhin von einer namentlichen Veröffentlichung ausgenommen, durch deren Bekanntgabe eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit droht oder die Bekanntgabe einen erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schaden einer Gebietskörperschaft nach sich ziehen könnte, hieß es.

"Förderungen sind Zuwendungen aus Steuermitteln ohne Gegenleistung. Daher hat gerade hier die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wofür diese verwendet werden", betonte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Eine erhöhte Transparenz sei zudem ein "entscheidender Schritt, um zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit bei Förderungen beizutragen", findet Marterbauer.

Das Transparenzportal bietet laut Angaben des Finanzministeriums einen Überblick über mehr als 5.000 Leistungen der öffentlichen Hand. Über drei Millionen Zugriffe pro Jahr zeigten das Interesse der Bevölkerung an Transparenz. Genutzt werden die Daten aus der Transparenzdatenbank aber auch von der Verwaltung. Im vergangenen Jahr seien über acht Millionen Überprüfungen auf unerwünschte Mehrfachförderungen vorgenommen worden, hieß es.

Zusammenfassung
  • Das Finanzministerium hat die Schwelle für die Veröffentlichung staatlicher Förderungen an Unternehmen und Organisationen auf dem Transparenzportal mit September von 10.000 auf 1.500 Euro gesenkt.
  • Im vergangenen Jahr wurden über acht Millionen Überprüfungen auf unerwünschte Mehrfachförderungen durchgeführt, während das Portal jährlich mehr als drei Millionen Zugriffe verzeichnet.
  • Finanzminister Markus Marterbauer betont, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, zu erfahren, wofür Fördermittel aus Steuergeld verwendet werden, da Förderungen Zuwendungen ohne Gegenleistung sind.