Finanzgericht bringt Familienbeihilfe-Indexierung vor EuGH

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Die noch unter Türkis-Blau beschlossene, potenziell europarechtswidrige Indexierung der Familienbeihilfe ist nun beim Europäischen Gerichthsof (EuGH) gelandet. Vorgelegt hat den Fall allerdings nicht die EU-Kommission, die im Vorjahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hatte, sondern das heimische Bundesfinanzgericht.

Die noch unter Türkis-Blau beschlossene, potenziell europarechtswidrige Indexierung der Familienbeihilfe ist nun beim Europäischen Gerichthsof (EuGH) gelandet. Vorgelegt hat den Fall allerdings nicht die EU-Kommission, die im Vorjahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hatte, sondern das heimische Bundesfinanzgericht.

Anlassfall ist die Beschwerde einer tschechischen Grenzpendlerin gegen die Kürzung ihrer Familienbeihilfe. Die Frau hat zwei Kinder, lebt mit ihrer Familie und Tschechien, arbeitet aber in Österreich. Nach der von ÖVP und FPÖ beschlossenen "Indexierung" hat das Finanzamt für Hollabrunn, Korneuburg und Tulln die ihre Familienbeihilfe 2019 um 140 Euro gekürzt.

Die Frau hat daraufhin Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben. Sowohl sie als auch das Finanzamt haben im Verfahren vorgeschlagen, die Causa vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, wie aus der Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesfinanzgerichts vom 16. April hervorgeht (http://go.apa.at/7X7Wqhph), über die der "Standard" am Mittwoch zuerst berichtet hat.

Bis zum Spruch der europäischen Höchstrichter hat das Bundesfinanzgericht die Entscheidung über die Causa ausgesetzt. Freilich ist das nicht die einzige Beschwerde gegen die Kürzung der Familienbeihilfe für osteuropäische Arbeitnehmer. Laut Bundesfinanzgericht ist "eine Vielzahl vergleichbarer Verfahren" anhängig.

Durch die 2019 in Kraft getretene "Indexierung" sollte die Höhe der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen (in der Regel niedrigeren) Lebenserhaltungskosten angepasst werden. ÖVP und FPÖ erhofften sich davon Einsparungen von 114 Mio. Euro, tatsächlich wurde aber deutlich weniger erreicht. Zudem halten Experten die Maßnahme für europarechtswidrig, weil der EuGH bereits 1986 Frankreich eine ähnliche Maßnahme untersagt hat.

Insgesamt liegen beim Bundesfinanzgericht derzeit 38 Beschwerden gegen die Indexierung der Familienbeihilfe vor. Das sagte Gerichtssprecher Peter Unger der APA am Mittwoch. Den zuständigen Richtern wurde demnach empfohlen, mit der Entscheidung auf den Spruch des EuGH zu warten. Unklar war vorerst, wie viele weitere Beschwerden noch bei den Finanzämtern vorliegen.

In der Coronakrise war zuletzt wieder Kritik an der Maßnahme laut geworden, weil sie auch dringend benötigte 24-Stunden-Pflegerinnen trifft. Dennoch lehnt die ÖVP die Rücknahme der Indexierung zuletzt ab und will die Entscheidung des EuGH abwarten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die noch unter Türkis-Blau beschlossene, potenziell europarechtswidrige Indexierung der Familienbeihilfe ist nun beim Europäischen Gerichthsof (EuGH) gelandet.
  • Vorgelegt hat den Fall allerdings nicht die EU-Kommission, die im Vorjahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hatte, sondern das heimische Bundesfinanzgericht.
  • Unklar war vorerst, wie viele weitere Beschwerden noch bei den Finanzämtern vorliegen.

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