Faschingsgilde will nach Villach-Terror Schadenersatz
Der Terroranschlag hatte sich am 15. Februar 2025 in der Villacher Innenstadt ereignet. Ein 23-jähriger Syrer stach gezielt auf Männer und männliche Jugendliche ein, tötete einen 14-Jährigen und verletzte weitere fünf Personen teils lebensgefährlich. Er wurde erst von einem syrischen Essenszusteller gestoppt, der ihn mit dem Auto anfuhr, der 23-Jährige wurde festgenommen. Gegen ihn wurde mittlerweile wegen Mordes, mehrfachen Mordversuchs und terroristischer Vereinigung Anklage erhoben.
Der Anschlag passierte zur Faschingszeit in der Kärntner Narrenmetropole. Eine Faschingssitzung, die am Abend nach der Tat in Villach gestartet worden war, wurde abgebrochen. Zwei Tage nach dem Terrorakt hatte die Faschingsgilde erklärt, die Fernsehaufzeichnungen der Sitzungen würden wie geplant stattfinden. Zuerst stand auch noch im Raum, auch den traditionellen Villacher Faschingsumzug abzuhalten, wenn auch mit geänderter Route - denn die übliche hätte direkt am Tatort vorbeigeführt. Erst nach weiteren zwei Tagen war man zu dem Entschluss gekommen, die Sitzungen und den Umzug abzusagen.
Laut offiziellen Angaben wollte sich die Villacher Faschingsgilde dem Verfahren nun mit einem sechsstelligen Betrag anschließen. Die Gilde begründete den Schritt in einem Statement gegenüber der "Kleinen Zeitung" mit "kaufmännischer Sorgfaltspflicht": Man sei "dazu verpflichtet, einen wirtschaftlich entstandenen Schaden gegenüber dem mutmaßlichen Täter" geltend zu machen.
Zusammenfassung
- Bei dem Anschlag wurde ein 14-Jähriger getötet und fünf weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt, bevor der Täter von einem syrischen Essenszusteller gestoppt und festgenommen wurde.
- Die Gilde begründet ihre Forderung mit "kaufmännischer Sorgfaltspflicht" und will den wirtschaftlichen Schaden durch die abgesagten Faschingsveranstaltungen gerichtlich geltend machen.
