Fall Egisto Ott am Dienstag vor dem OGH
Ott waren der Verrat von Amtsgeheimnissen und Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Freispruch für Ott nicht. Sie brachte dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, die nun in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast behandelt wird. Geladen sind auch Jenewein und die Ex-Kickl-Mitarbeiterin, die im vergangenen März als Mitangeklagte in eigenen Verfahrenskomplexen jeweils zwölf Monate bedingt ausgefasst und dagegen jeweils Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung erhoben hatten.
Zusammenfassung
- Am Dienstag befasst sich der Oberste Gerichtshof mit dem Fall Egisto Ott, dem ehemaligen Chefinspektor des aufgelösten BVT, der im März am Wiener Landesgericht erstinstanzlich freigesprochen wurde.
- Die Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Freispruch eine Nichtigkeitsbeschwerde ein, die nun in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast behandelt wird.
