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Europaparlament verklagt EU-Kommission wegen Untätigkeit

Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat.

Der juristische Dienst des Parlaments habe die Klage am Freitag auf Ersuchen des Parlamentspräsidenten David Sassoli beim Gerichtshof eingereicht, teilte eine Sprecherin mit. Das Vorgehen ist fast einmalig: Bisher hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt.

Man erwarte, dass die EU-Kommission konsequent handle und das umsetze, was Kommissionschefin Ursula von der Leyen in der jüngsten Plenardebatte zum Thema Rechtsstaat gesagt habe, sagte Sassoli. "Den Worten müssen Taten folgen."

SPÖ-Europaabgeordnete: "Kein einziger Euro mehr"

"Es darf kein einziger Euro mehr an Staaten fließen, die EU-Gelder dazu nutzen, die Rechtsstaatlichkeit weiter einzuschränken", forderte die SPÖ-Europaabgeordnete Bettina Vollath. "Die EU-Kommission muss sich endlich gemeinsam mit dem EU-Parlament kompromisslos für den Schutz des Rechtsstaats einsetzen und darf die Anwendung des neuen Mechanismus nicht weiter verschleppen." Mit der Einreichung der Klage gegen die Kommission beweise das Parlament, "dass es als einzige der drei EU-Institutionen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht nur in Sonntagsreden hochhält, sondern bereit ist, diese mit alle zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen", begrüßte die Delegationsleiterin der Grünen, Monika Vana, den Beschluss.

Rechtsstaatsmechanismus als Zankapfel

Hintergrund ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn ein Missbrauch des Geldes wegen Rechtsstaatsverstößen droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht - das Verfahren läuft noch.

Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit ihr waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten. Von der Leyen stellte Ende vergangener Woche nach einem EU-Gipfel dann klar, dass sie dieser Linie folgen werde. Man wolle den Richterspruch abwarten und mögliche Konsequenzen berücksichtigen, sagte sie.

Kommission: Kein Fall geht verloren

Das Europaparlament hatte bereits im Juni beschlossen, das Verfahren für die sogenannte Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission zu beginnen und so Druck auf von der Leyens Behörde auszuüben. Mitte Oktober stimmte der zuständige Rechtsausschuss dann dafür, die Klage tatsächlich einzureichen. Und wenig später beauftragte Sassoli den juristischen Dienst, die Klage vorzubereiten. Die EU-Kommission betonte stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall werde verloren gehen.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

ribbon Zusammenfassung
  • Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat.
  • Das Vorgehen ist fast einmalig: Bisher hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt.
  • Hintergrund ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn ein Missbrauch des Geldes wegen Rechtsstaatsverstößen droht.
  • Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht - das Verfahren läuft noch.