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EU-Staaten lieferten trotz Embargo Waffen für 346 Millionen Euro an Russland

Bis mindestens 2021 kaufte Russland Waffen und militärische Ausrüstung von EU-Staaten. Trotz einem 2014 eingesetzten Embargo. Auch von Österreich.

Zwischen 2015 und 2020 exportierten 10 EU-Mitgliedsstaaten Waffen und militärische Ausrüstung im Gesamtwert von 346 Millionen Euro an Russland. Das geht aus einen Bericht von "Investigate Europe" hervor, die Daten der offiziellen Arbeitsgruppe des Rates für konventionelle Waffenexporte (COARM) analysierten.

Demnach haben Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Finnland, die Slowakei und Spanien "militärische Ausrüstung" an Russland verkauft. Der Begriff "militärische Ausrüstung" dient dabei als Überbegriff. Darunter können Raketen, Bomben, Torpedos, Geschütze und Raketen, Landfahrzeuge und Schiffe fallen.

Größter Exporteur dabei war laut dem Bericht Frankreich, die Rüstungsgüter in Höhe von 152 Millionen Euro geliefert haben sollen. Laut "Investigate Europe" exportierte Deutschland Güter im Wert von 122 Millionen Euro – u.a. Eisbrecherschiffe, aber auch Gewehre und Fahrzeuge für den "besonderen Schutz".

Made in Austria

Aus Österreich sollen ebenfalls jährlich Rüstungsgüter nach Russland geliefert worden sein. Laut dem Bericht "Waffen mit glattem Lauf und einem Kaliber von weniger als 20 mm, sonstige Waffen und automatische Waffen mit einem Kaliber von 12,7 mm" sowie "Munition und Zündmittel sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile". Insgesamt im Wert von 22,5 Millionen Euro.

Embargo mit Schlupflöchern

Eigentlich ist laut dem Embargo von 2014 der "unmittelbare oder mittelbare Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, an Russland durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, untersagt."

Allerdings nutzen die EU-Länder Lücken im Gesetz. COARM erklärte gegenüber "Investigate Europe", dass "das EU-Waffenembargo folgende Ausnahmeregelung enthält: Verträge, die vor dem 1. August 2014 geschlossen wurden, oder Nebenverträge, die für die Ausführung solcher Verträge erforderlich sind".

Laut COARM sind die Mitgliedsstaaten dafür verantwortlich "die Einhaltung des Waffenembargos und des gemeinsamen Standpunkts der EU zu gewährleisten".

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  • Bis mindestens 2021 kaufte Russland Waffen und militärische Ausrüstung von EU-Staaten. Trotz einem 2014 eingesetzten Embargo. Auch von Österreich.