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EU-Staaten billigen Sanktionspläne für Rechtsstaatsverstöße

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Die EU-Staaten haben den deutschen Vorschlag für Finanzsanktionen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit gebilligt. Bei einem Treffen von Vertretern der 27 Mitgliedsländer am Mittwoch in Brüssel stimmte eine Mehrheit für den Plan, EU-Gelder zu kürzen oder zu streichen, wenn Rechtsstaatsverstöße europäische Finanzen betreffen, wie ein Sprecher der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Damit könnten nun die Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen.

Nach AFP-Informationen lehnten sieben Länder den Vorschlag ab, darunter Ungarn und Polen, die schon seit Jahren in der EU wegen Rechtsstaatsverstößen am Pranger stehen. Auch den Regierungen in den Niederlanden, Finnland, Schweden, Dänemark, Belgien, Luxemburg und Österreich geht er nicht weit genug. Österreich setzte sich für einen wirksamen Mechanismus im Bereich der Konditionalität ein, hieß es aus diplomatischen Kreisen.

Brisant ist der Mehrheitsbeschluss vom Mittwoch, weil Ungarn und Polen mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftsbudget drohen, sollte der neue Rechtsstaatsmechanismus eingeführt werden. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass das geplante Corona-Konjunkturprogramm nicht starten kann.

Mit dem Beschluss können nun Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen. In diesen dürfte das geplante Verfahren sogar noch einmal verschärft werden. Etliche Abgeordnete hatten den Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zuletzt als zu vorsichtig bezeichnet. NEOS-Europaabgeordnete Claudia Gamon etwa nannte den deutschen Vorschlag "zahnlos und für unsere liberale Fraktion deshalb nicht akzeptabel. Einschränkungen der Pressefreiheit oder Angriffe auf die Justiz, wie sie die polnische und ungarische Regierung betreiben, bleiben in im deutschen Vorschlag nach wie vor folgenlos. Ein Europa, das seine Werte hochhält und den Anspruch hat, sie nach außen zu vertreten, muss hier aber Konsequenzen ziehen", forderte Gamon.

Tatsächlich fällt der deutsche Vorschlag hinter ursprünglichen Plänen der EU-Kommission zurück. Nach dem deutschen Plan würde es die Kürzung oder Streichung von EU-Geldern nur geben, wenn "die gute finanzielle Verwaltung des EU-Haushalts oder der Schutz der finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden". Und dies muss auch "in ausreichend direkter Weise" nachgewiesen werden, was Spielraum für Interpretationen lässt.

Dies könnte bedeuten, dass etwa Fälle von Korruption bei der Verwendung von Budgetmitteln durch die Streichung von EU-Mitteln bestraft werden. Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz oder der Medienfreiheit könnten aber unabhängig von solchen Einzelfällen kaum zur Kürzung von EU-Geldern führen.

Darüber hinaus hatten die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem EU-Sondergipfel im Juli die Hürde für Sanktionsentscheidungen höher gelegt. Ihnen muss nun eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten zustimmen - dies wären 15 Mitgliedstaaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen.

Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass ihre Sanktionsempfehlungen nur durch solch eine Mehrheit verhindert werden kann. Auch das Europaparlament fordert eine solche "umgekehrte Mehrheit". Der Punkt dürfte nun eine zentrale Rolle in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten spielen.

Die deutsche Ratspräsidentschaft sei sich bewusst, dass es "eine sehr polarisierte Debatte" um den Vorschlag gebe, erklärte der Sprecher auf Twitter. "Es gibt Unzufriedenheit und Kritik an beiden Enden des Spektrums." Dennoch sei es "ermutigend", dass eine breite Mehrheit der EU-Staaten den Vorschlag unterstützt habe.

Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) pochte auch nach der Veröffentlichung der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission am Mittwoch auf die "Verzahnung der Rechtsstaatlichkeit und dem Budget der EU". Die EU müsse "über Mechanismen verfügen, um die Einhaltung ihrer Grundwerte wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte sicherzustellen", teilte Edtstadler in einer Aussendung mit.

Den Bericht bezeichnete die Europaministerin als einen "wichtigen Schritt und eine Chance zur Einführung eines Instruments das auf Basis gleicher Parameter die Rechtsstaatlichkeit messbar macht".

Michel Reimon, Europasprecher der Grünen im Nationalrat, sah in dem Bericht "klar, dass die Entwicklung in Ungarn ein großes Problem ist und in ihrer Dramatik einzigartig in der EU. Die Rechtsstaatlichkeit, die Medienfreiheit und damit auch die Demokratie sind bereits ernsthaft gefährdet." Orbans Attacken auf Kommissarin Vera Jourová seien "inakzeptabel".

Reimon thematisierte auch die Defizite, die die EU-Kommission in der Medienvielfalt feststellte: "Dazu gehört auch Österreichs stark konzentrierter Medienmarkt. Im Erhebungszeitraum wurden kritische Medien von der türkis-blauen Regierung teils gezielt von Informationen abgeschnitten, sie sollten auch finanziell an die Leine genommen werden", so Reimon. "Inzwischen gibt es öffentliche Förderung auch für rein digitale Medien. Die derzeitigen Informationskampagnen zu Corona in reichweitenstarken Medien sollten aber durch stärkere Förderungen für Qualitätsmedien und den nichtkommerziellen Rundfunk ergänzt werden."

Die österreichischen EU-Abgeordneten bewerteten den Bericht über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in allen 27 EU-Staaten grundsätzlich als positiv. Othmar Karas (ÖVP), Vizepräsident des Europäischen Parlaments, erklärte am Mittwoch auf Twitter: "Der #RuleOfLaw-Report richtet den Scheinwerfer auf die richtigen Bereiche - Unabhängige Justiz, Korruptionsbekämpfung, Pressefreiheit sowie mehr Kontrolle."

Der Bericht dürfe jetzt aber nicht in der Schublade verschwinden, "er muss in allen Mitgliedsstaaten diskutiert werden", so Karas. ÖVP-Europaabgeordneter Lukas Mandl ergänzte: "Der Bericht der Kommission wirft entscheidende Fragen auf und zeigt Verbesserungspotenzial auf. Das ist eine gute Grundlage für die Behandlung im Europa-Parlament", so Mandl in einer Aussendung. "Großes Verbesserungspotenzial gibt es aber in etwa einem Viertel der Mitgliedsstaaten."

ribbon Zusammenfassung
  • Die EU-Staaten haben den deutschen Vorschlag für Finanzsanktionen bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit gebilligt.
  • Etliche Abgeordnete hatten den Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zuletzt als zu vorsichtig bezeichnet.
  • Tatsächlich fällt der deutsche Vorschlag hinter ursprünglichen Plänen der EU-Kommission zurück.
  • Dennoch sei es "ermutigend", dass eine breite Mehrheit der EU-Staaten den Vorschlag unterstützt habe.

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