EU-Rezept erlaubt Einlösung in Tschechien
Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen, so das Ministerium in einer Aussendung. Die Patienten müssen sich dafür in der Apotheke im Partnerland ausweisen. Das EU-Rezept wird dann elektronisch abgerufen und man erhält das Medikament ab, sofern es verfügbar und zugelassen ist. EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen selbst bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der Sozialversicherung geprüft werden, wurde erklärt.
In den kommenden Wochen soll dann auch die EU-Patientenkurzakte verfügbar sein. Sie ermöglicht Ärzten in Österreich, bei der Behandlung von Patienten aus anderen MyHealth@EU-Staaten eine standardisierte medizinische Zusammenfassung abzurufen. Zum Start können österreichische Mediziner Patientenkurzakten aus Tschechien abrufen. Umgekehrt ist das noch nicht möglich.
EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte sind Teil von MyHealth@EU, der europäischen Infrastruktur für den sicheren Austausch elektronischer Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Sie zählen zu den zentralen Vorbereitungsmaßnahmen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). Bis 2031 sollen auch weitere Services wie EU-Laborbefunde, medizinische Bilddaten und EU-Entlassungsberichte nach und nach in den teilnehmenden Ländern eingeführt werden.
Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig. Voraussetzung ist das Einverständnis zur Teilnahme (Opt-in) der in Österreich wohnhaften oder versicherten Patienten, das vor der erstmaligen Nutzung abgegeben und jederzeit widerrufen werden kann. Möglich ist das online über das ELGA-Portal mit ID-Austria oder schriftlich über die eHealth-Servicestelle. Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden sich unter https://go.apa.at/Vj9iJ6Fx.
Zusammenfassung
- Das EU-Rezept ist in Österreich gestartet und kann vorerst ausschließlich in Tschechien elektronisch eingelöst werden, weitere EU-Staaten sollen bis 2029 schrittweise folgen.
- Im Ausland gilt das EU-Rezept als Privatrezept und muss selbst bezahlt werden; eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der Sozialversicherung geprüft werden.
- Die Teilnahme am EU-Rezept ist freiwillig und erfordert ein Opt-in der Patienten, möglich online über das ELGA-Portal oder schriftlich.
