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EU-Parlamentsvotum zu Herkunfts- und Drittstaaten

Heute, 20:30 · Lesedauer 1 min

Das EU-Parlament dürfte am Dienstag in Straßburg zwei gewichtige Teile des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts absegnen: Die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten für die EU-Liste für sichere Herkunftsländer für Asylsuchende sowie Regelungen zur Einstufung sicherer Drittstaaten gilt als gewiss. Der im Mai 2024 final beschlossene und bis Mitte 2026 von den EU-Ländern umzusetzende Pakt besteht aus einem Paket an EU-Gesetzen. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.

Abgestimmt wird über die erste EU-weite Liste für sichere Herkunftsländer - nicht zu verwechseln mit sicheren Drittländern. Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien stehen darauf. Die Anträge von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen laut Gesetzesvorschlag rascher bearbeitet werden. Der Vorschlag für effizientere Asylverfahren und sichere Drittstaaten soll es den EU-Staaten leichter machen, in sichere Drittstaaten abzuschieben. Wichtig ist dabei das sogenannte Verbindungskriterium: Eine direkte Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem betreffenden sicheren Drittstaat soll in Zukunft nicht mehr nötig sein.

Zusammenfassung
  • Das EU-Parlament stimmt am Dienstag in Straßburg über zwei zentrale Teile des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts ab, darunter die erste EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer mit Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
  • Asylanträge von Staatsangehörigen dieser sieben Länder sollen künftig schneller bearbeitet werden, während neue Regelungen zur Einstufung sicherer Drittstaaten die Abschiebung in solche Staaten erleichtern.
  • Das im Mai 2024 beschlossene Paket zielt darauf ab, die irreguläre Migration zu begrenzen und muss bis Mitte 2026 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.