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EU leitet erneut Verfahren gegen Google ein

Heute, 11:06 · Lesedauer 2 min

Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, Internetseiten von Medien und Verlagen in seinen Suchergebnissen rechtswidrig zu benachteiligen. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher ein Verfahren ein, wie sie am Donnerstag mitteilte. Konkret geht es um eine Richtlinie Googles, nach der Inhalte von Medien in den Suchergebnissen mutmaßlich abgewertet werden, wenn deren Webseiten spezielle kommerzielle Inhalte von Dritten enthalten.

Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera sagte: "Wir sind besorgt, dass Googles Richtlinien dazu führen, dass Nachrichtenverlage in den Suchergebnissen nicht fair, angemessen und ohne Diskriminierung behandelt werden." Man werde das prüfen, um sicherzustellen, dass Nachrichtenverlage in einer schwierigen Zeit für die Branche keine wichtigen Einnahmen verlieren.

Konkret will die Kommission schauen, ob "Google faire, angemessene und nicht-diskriminierende Zugangsbedingungen für die Webseiten von Verlagen in der Google-Suche anwendet". Dazu ist der US-Riese laut dem EU-Digitalrecht (Digital Markets Act, DMA) verpflichtet.

Google-Richtlinie beeinträchtige möglicherweise legitimes Handeln

Die Überwachung habe Hinweise ergeben, dass Google auf Grundlage seiner sogenannten "Site Reputation Abuse Policy" (Richtlinie zum Missbrauch von Webseiten-Ruf) möglicherweise eine übliche und legitime Möglichkeit der Verlage beeinträchtigt, mit ihren Webseiten und Inhalten Geld zu verdienen. Laut Google soll die Richtlinie Praktiken verhindern, die angeblich das Ranking manipulieren sollen.

Die Kommission will nun schauen, ob die Herabstufung von Verlagsinhalten durch Googles Mutterkonzern Alphabet die unternehmerische Freiheit der Verlage, ihre Innovationskraft und ihre Zusammenarbeit mit Drittanbietern beeinträchtigt.

EU-Kommission strafte Google bereits wiederholt ab

Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keinen Nachweis eines Verstoßes, betonte die Behörde. Die Kommission will die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abschließen. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent. In schweren Fällen könnte die Behörde auch strukturelle Maßnahmen wie eine Aufspaltung des Konzerns anordnen.

Die EU-Kommission hatte Google und Alphabet seit 2018 bereits mit mehreren Wettbewerbsstrafen in Gesamthöhe von rund acht Milliarden Euro belegt. Die bisher höchste Strafe gab es mit gut vier Milliarden Euro wegen des Geschäfts mit dem Google-Betriebssystem Android.

Zusammenfassung
  • Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Google eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass Medien- und Verlagsseiten durch eine Google-Richtlinie in den Suchergebnissen benachteiligt werden.
  • Geprüft wird, ob Google Nachrichtenverlage im Rahmen des Digital Markets Act fair behandelt und ob die 'Site Reputation Abuse Policy' legitime Einnahmequellen der Verlage beeinträchtigt.
  • Bei einem Verstoß drohen Google Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, wobei die EU seit 2018 bereits rund acht Milliarden Euro an Wettbewerbsstrafen gegen den Konzern verhängt hat.