EU-Gericht urteilt über Österreichs Klage gegen EU-Taxonomie
Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Die Taxonomie-Verordnung hat vor allem Bedeutung für die Finanzbranche, weil dadurch auch festgelegt wird, welche Investitionen als "grün" gelten können. Österreich, das schon 1978 die Nutzung der Atomenergie ausgeschlossen hatte, will erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Dieses hatte im Juni 2023 bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.
Die Republik führt 16 Klagegründe ins Feld. Der EU-Kommission wird unter anderem vorgeworfen, sie "verkenne die Risiken einer erheblichen Beeinträchtigung mehrerer der geschützten Umweltziele durch schwere Reaktorunfälle und die hoch radioaktiven Abfälle." Nach dem EuG-Urteil kann eine der Verfahrensparteien Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Zusammenfassung
- Das EU-Gericht in Luxemburg entscheidet am Mittwoch um 09:00 Uhr über die Klage Österreichs gegen die Aufnahme von Atomenergie und Gas als nachhaltige Investitionen in der EU-Taxonomie-Verordnung.
- Österreich bringt 16 Klagegründe vor, kritisiert unter anderem die Risiken schwerer Reaktorunfälle und hoch radioaktiver Abfälle sowie die Rolle der EU-Kommission bei der Einstufung umstrittener Energieträger.
- Die Taxonomie-Verordnung, die Anfang 2022 erweitert wurde, ist vor allem für die Finanzbranche bedeutend, da sie festlegt, welche Investitionen als "grün" gelten können.