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EU genehmigte bisher Impfstoff-Exporte in 21 Länder

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Pharma-Unternehmen, die einen Liefervertrag mit der EU haben, exportieren Corona-Impfstoffe in 21 Länder. 37 Exportanfragen wurden bisher genehmigt, wie aus einem EU-Bericht hervorgeht.

Seit dem Streit mit dem britisch-schwedischen Pharma-Konzern AstraZeneca will die EU-Kommission auf Nummer sicher gehen, um bei Impfstoff-Lieferungen nicht zugunsten von Drittstaaten übergangen zu werden. Deshalb hat die EU am 30. Jänner 2021 den sogenannten "Transparenz-Mechanismus" eingeführt. Demnach müssen alle Hersteller, mit denen die EU einen Liefervertrag für Covid-19-Impfstoffe hat, ihre Exporte in Drittstaaten genehmigen lassen. Konkret betrifft dies AstraZeneca, Sanofi-GSK, Johnson&Johnson, CurevVac, Moderna und BioNTech/Pfizer.

Wie Recherchen der deutschen ARD ergaben, wurden seit dem 30. Jänner 37 Exportanfragen von der EU-Kommission genehmigt. Die Exporte gehen in 21 Länder - darunter die USA, Großbritannien, China, Japan, Kanada und Australien. Für Exporte in einige Länder wie Norwegen, Israel, die Schweiz oder die Ukraine wird aber keine Genehmigung benötigt. Auch für mehrere Länder mit "niedrigem oder mittleren Einkommen", die im Rahmen der globalen Impf-Initiative "Covax" beliefert werden sollen, ist keine Genehmigung nötig.

Weitere Länder auf der Export-Liste: Bahrain, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Kuwait, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Oman, Panama, Katar, Saudi-Arabien, Singapur und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Wieviel die jeweiligen Konzerne an unterschiedliche Länder liefern, wird aber nicht bekannt gegeben. Einige der Daten seien vertraulich, erklärt die EU-Kommission.

Verlässlichkeit und Solidarität, aber auch Kontrolle

Die EU will bewusst keinen grundsätzlichen Export-Stopp verhängen. In der EU ansässige Firmen sollen verlässliche Partner für den internationalen Handel bleiben, betonte die Kommission in den vergangenen Wochen wiederholt. Zudem wolle man sich in der weltweiten Corona-Pandemie solidarisch zeigen. Gleichzeitig will man aber sicherstellen, dass die Hersteller ihre Verträge mit EU-Mitgliedsstaaten erfüllen.

Wenn ein Unternehmen um eine Exportgenehmigung ansucht, muss es nachweisen, dass das Ausfuhrvolumen nicht zu groß ist und die vertraglich festgelegten Lieferziele an EU-Staaten eingehalten werden können. Wenn Firmen eine Exportgenehmigung beantragen, müssen sie neben den anstehenden Lieferungen auch ihre Ausfuhren aus den vergangenen drei Monaten offenlegen. Damit will Brüssel einen Überblick darüber bekommen, was mit Impfstoffen passiert ist, die vor Inkrafttreten der Export-Genehmigungspflicht in der EU produziert wurden.

Auf die Frage, ob AstraZeneca in den vergangenen Monaten demnach Impfstoff nach Großbritannien geliefert hat, heißt es von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula Von der Leyen nur: "Bisher hat in dieser Phase AstraZeneca keinen Antrag gestellt zum Export."

Überblick: Welche Corona-Impfstoffe gibt es?

ribbon Zusammenfassung
  • Pharma-Unternehmen, die einen Liefervertrag mit der EU haben, exportieren Corona-Impfstoffe in 21 Länder. 37 Exportanfragen wurden bisher genehmigt, wie aus einem EU-Bericht hervorgeht.
  • Die EU hat am 30. Jänner 2021 den sogenannten "Transparenz-Mechanismus" eingeführt. Demnach müssen alle Hersteller, mit denen die EU einen Liefervertrag für Covid-19-Impfstoffe hat, ihre Exporte in Drittstaaten genehmigen lassen.
  • Wie Recherchen der deutschen ARD ergaben, wurden seit dem 30. Jänner 37 Exportanfragen von der EU-Kommission genehmigt. Die Exporte gehen in 21 Länder - darunter die USA, Großbritannien, China, Japan, Kanada und Australien.
  • Für Exporte in einige Länder wie Norwegen, Israel, die Schweiz oder die Ukraine wird aber keine Genehmigung benötigt.
  • Die EU will bewusst keinen grundsätzlichen Export-Stopp verhängen. In der EU ansässige Firmen sollen verlässliche Partner für den internationalen Handel blieben, betonte die Kommission in den vergangenen Wochen wiederholt. Zudem wolle man sich in der welt
  • Wenn ein Unternehmen um eine Exportgenehmigung ansucht, muss es nachweisen, dass das Ausfuhrvolumen nicht zu groß ist und die vertraglich festgelegten Lieferziele an EU-Staaten eingehalten werden können.

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