APA/HANS KLAUS TECHT

Entscheidung zu Coronastrafen liegt bei den Ländern

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Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit für "unklar". Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".

Das Innenministerium erachtet die Rechtslage bei den Corona-Schutzmaßnahmen nach dem VfGH-Erkenntnis zu den Ausgangsbeschränkungen derzeit für "unklar". Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".

Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, unterstrich das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme. In dieser wurde auch bestätigt, dass sich in Wien die Landespolizeidirektion mit der MA15 darauf verständigt hat, auf Anzeigen und Organmandate bis zur Klärung zu verzichten.

ribbon Zusammenfassung
  • Deshalb erteilte es den Landespolizeidirektionen am Donnerstag den Auftrag, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".
  • Die Entscheidung, wie die Polizei jetzt hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern, unterstrich das Ministerium in einer schriftlichen Stellungnahme.

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