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Edtstadler pocht auf beschränkte Ermittlungsverfahren

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Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag einmal mehr auf eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren gepocht. "Das kann es nicht sein", dass Ermittlungsverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern. Edtstadler schwebt eine Beschränkung auf zwei bis drei Jahre, in schwierigen Fällen maximal vier Jahre vor. "Alles andere ist ein Wahnsinn", so die Ministerin.

Sie schließt sich damit der Forderung des neuen Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, an. Dass sie einmal den Beschuldigtenstatus als "zivile Todesstrafe" bezeichnet hat, bekräftigte Edtstadler und sprach sich neuerlich für eine Stärkung der Beschuldigtenrechte aus. Auch die immer wieder kehrende Kritik aus der ÖVP an der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erneuerte die Ministerin. "Es kann niemand über der Kritik stehen. Kritik muss möglich sein."

Das tat am Sonntag auch ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker. "Wenn jemand wie ich im U-Ausschuss gesessen ist und keinen Bedarf für Veränderungen bei der WKStA erkennt, mache ich mir Sorgen", sagte er in der "Tiroler Tageszeitung". Es sei Aufgabe von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hier etwas zu tun. "Sie muss schauen, wie man zu einer Arbeitsweise kommt, dass man sich nicht gegenseitig abhört und sich die eigene Fachaufsicht so herrichtet, dass sie de facto abgeschafft ist. Man muss auch dazu kommen, Verfahren in schicklicher Zeit zu beenden, wie es im Juristendeutsch heißt. Und es geht um den Umgang mit Kritik. Ich glaube, dass die Justizministerin mehr tun müsste, als sich vor die Justiz zu stellen", so Stocker.

Ziemlich harte Kritik an der WKStA hatte zuletzt auch Utudjian geübt. Und auch er erneuerte diese am Sonntag. "Es entsteht manchmal der Eindruck, dass sofort, wenn Ermittlungen beginnen, kriminalisiert wird. Diesen Eindruck kann man von außen haben. Ich hoffe, dass es nicht so ist", sagte er in der "Kleinen Zeitung".

In der Diskussion über die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft wiederholte Edtstadler ihre Forderung nach einer parlamentarischen Kontrolle des Generalstaatsanwalts als Weisungsspitze. Sowohl Bestellung als auch Abberufung und laufende Kontrolle müssten durch das Parlament passieren, so die Ministerin in der "Pressestunde".

Grünen-Justizsprecherin Agnes Prammer wies die Kritik der ÖVP zurück. "Alma Zadic hat in den letzten Jahren die Einflussmöglichkeiten von Politikern auf Verfahren konsequent zurückgedrängt. Dass das bei jenen Parteien nicht auf Jubel stößt, die von Verfahren selbst betroffen sind, ist nachvollziehbar. Es ist aber nicht hinzunehmen, dass deshalb versucht wird die Arbeit der Staatsanwaltschaften ständig in ein schlechtes Licht zu rücken." Den Wunsch der Verfassungsministerin, Verfahren nach einer bestimmten Dauer fallen zu lassen, lehnte Prammer ab. "Bereits jetzt müssen Ermittlungsverfahren in Österreich nach drei Jahren einem unabhängigen Gericht vorgelegt werden. Das unabhängige Gericht entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird. Eine absolute Grenze wäre unverantwortlich. Denn sie könnte dazu führen, dass etwa komplexe Terrorverfahren und Verfahren wegen Korruption oder organisierter Kriminalität nicht mehr geführt werden dürfen."

Auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim kritiiserte die heutigen Aussagen der ÖVP-Politiker. Die Justiz würde seit Jahrzehnten" von der ÖVP im Würgegriff gehalten, ausgehungert und jeglicher Fortschritt in Richtung Digitalisierung, Arbeitserleichterung und Ausstattung verhindert". "Anstatt Krokodilstränen zu weinen, wenn mit rund 20 laufenden Ermittlungen die ÖVP als Partei und ihre Parteifreunde selbst tief im Sumpf stecken, sollten sie anfangen, in die Zukunft gerichtet zu arbeiten und Verbesserungen herbeizuführen, sodass die Verfahrensdauer tatsächlich verkürzt wird", so die SPÖ-Abgeordnete in Richtung ÖVP.

ribbon Zusammenfassung
  • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag einmal mehr auf eine Stärkung der Beschuldigtenrechte und eine Beschränkung von Ermittlungsverfahren gepocht.
  • "Das kann es nicht sein", dass Ermittlungsverfahren sieben, 13 oder sogar 14 Jahre dauern.
  • Edtstadler schwebt eine Beschränkung auf zwei bis drei Jahre, in schwierigen Fällen maximal vier Jahre vor.
  • Und es geht um den Umgang mit Kritik.

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