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Covid-Tests: Wien behält strengere Regeln über Feiertage

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In Wien bleiben die strengeren Regeln bei Corona-Tests und bei Outdoor-Zusammenkünften auch über die Feiertage bestehen. Österreichweit herrschen auch nach dem Heiligen Abend einige neue Corona-Maßnahmen.

Wien behält bei Corona-Tests und bei Outdoor-Zusammenkünften strengere Regeln als in der bundesweiten Covid-Verordnung vorgeschrieben. Das stellte das Büro von Gesundheitsstadtrat am Nachmittag des Heiligen Abend in einer Aussendung klar. Demnach bleiben in der Bundeshauptstadt die bisher bekannten Gültigkeiten für Covid-Tests aufrecht. Und bei Outdoor-Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern wird 2G-plus gefordert.

Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Antigen-Schnelltests, die von einer befugten Stelle abgenommen wurden, gelten ebenfalls weiterhin 24 Stunden ab Probeentnahme. Bei den Outdoor-Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern müssen alle geimpft oder genesen sein und dazu einen gültigen PCR-Test vorweisen können. Dies gilt unabhängig davon, ob es zugewiesene Sitzplätze gibt oder nicht. Die Regelungen für Indoor-Zusammenkünfte aus der Bundesverordnung würden übernommen, hieß es.

Ausnahmeregelung über Feiertage

Wer am 25. und 26. Dezember sowie zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember im kleinen Kreis feiern möchte, kann dies auch als Nicht-Immunisierter. Der Besuch von Zusammenkünften mit maximal zehn Personen gilt an diesen Tagen als Ausnahmegrund, das Haus zu verlassen. Dafür benötigt man keinen gültigen 2-G-Nachweis. Abseits dieser Tage bleibt nach wie vor  - bis auf weiteres - der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht. 

Sperrstunde

Ab dem 27. Dezember wird die derzeit auf 23 Uhr festgelegte Sperrstunde in ganz Österreich auf 22 Uhr vorverlegt. Dies gilt auch zu Silvester - und zwar nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in allen Tourismusbetrieben sowie für die Events und Veranstaltungen in der Kultur. Ein Ausweichen auf Hotel-Bars oder -Restaurants wird somit ausgeschlossen, und auch Galas oder ähnliches müssen spätestens um 22 Uhr enden. Auch rät das neue Gremium der gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination (Gecko) von Silvester-Feiern grundsätzlich ab. Man solle sich möglichst nur in kleinem Kreis treffen - und das mit vorherigem Test.

Veranstaltungen

Verschärfungen gibt es bei Veranstaltungen. Zusammentreffen ohne zugewiesene Sitzplätze sollen ab dem 27. Dezember nur noch mit maximal 25 Personen möglich sein - und zwar drinnen wie draußen, dabei gilt weiterhin die 2-G-Regel. Werden die Plätze zugewiesen, so können maximal 500 Personen zusammenkommen. Höchstens 1.000 Teilnehmer sind gestattet, sofern zusätzlich zur 2G-Regel auch ein PCR-Test verlangt wird. Bis zu 2.000 Personen dürfen an einem Event teilnehmen, wenn diese dreifach geimpft sind und zusätzlich ein PCR-Test vorgelegt wird.

Einreise

Die Länder Großbritannien, Norwegen, Dänemark und die Niederlande wurden zu Virusvarianten-Gebieten erklärt, womit grundsätzlich zwingend eine Quarantäne von zehn Tagen notwendig wird. Ausgenommen davon sind jedoch dreifach Geimpfte mit gültigem PCR-Test.

Bei der Einreise nach Deutschland bzw. Rückkehr deutscher Urlauber entfällt damit die Quarantänepflicht für Ungeimpfte und die Registrierungspflicht für alle Einreisenden.

Österreich steht seit dem heutigen Christtag wegen der entschärften Corona-Situation nicht mehr auf der deutschen Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Auch die damit verbundene Mitte November verhängte deutsche Reisewarnung für Österreich wurde zu Mitternacht aufgehoben.

ribbon Zusammenfassung
  • Wien behält bei Corona-Tests und bei Outdoor-Zusammenkünften strengere Regeln als in der bundesweiten Covid-Verordnung vorgeschrieben.
  • Das stellte das Büro von Gesundheitsstadtrat am Nachmittag des Heiligen Abend in einer Aussendung klar. Demnach bleiben in der Bundeshauptstadt die bisher bekannten Gültigkeiten für Covid-Tests aufrecht.
  • Und bei Outdoor-Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern wird 2G-plus gefordert.
  • Wer am 25. und 26. Dezember sowie zum Jahreswechsel, also am 31. Dezember im kleinen Kreis feiern möchte, kann dies auch als Nicht-Immunisierter. 
  • Der Besuch von Zusammenkünften mit maximal zehn Personen gilt an diesen Tagen als Ausnahmegrund, das Haus zu verlassen. Dafür benötigt man keinen gültigen 2-G-Nachweis.
  • Abseits dieser Tage bleibt nach wie vor  - bis auf weiteres - der Lockdown für Ungeimpfte aufrecht. 

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