APA/HERBERT NEUBAUER

Corona: Zweiter harter Lockdown ab Dienstag

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Mit Dienstag, 17.11.2020, tritt ein verschärfter Lockdown in Kraft.

Die Bundesregierung um Kanzler Sebastian Kurz bestätigte bei einer Pressekonferenz am Samstagnachmittag die Notwendigkeit eines zweiten harten Lockdowns - ähnlich dem im Frühjahr. Ab Dienstag, 17.11.2020, bis (vorerst) zum 6.12.2020 wird dieser gelten.

Wie bereits berichtet, muss am Dienstag der Handel mit den schon aus dem Frühling bekannten Ausnahmen wie Lebensmittelgeschäften und Apotheken schließen. Ebenfalls schließen müssen alle persönlichen Dienstleister. Das betrifft etwa Friseure, Kosmetikerinnen und Masseure. Die Schulen werden auf Fernunterricht umgestellt. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen nun rund um die Uhr. Nach Ende des Lockdowns, der für 7. Dezember angepeilt wird, sollen Schulen und Handel als erstes wieder öffnen.

Die Maßnahmen im Überblick finden Sie hier.

Ordinationen bleiben uneingeschränkt offen

Die Ordinationen bleiben auch im harten Lockdown uneingeschränkt geöffnet. Das betonte die Ärztekammer und wies zugleich auf die "unbedingte" Notwendigkeit von Terminvereinbarungen hin. Begleitpersonen sollten nur nach Rücksprache in die Ordination mitkommen.

Bisherigen Maßnahmen zu wenig Wirkung

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) begründete den harten "Lockdown" in einer Pressekonferenz damit, dass die bisherigen Maßnahmen die Zahl der Infektionen nicht ausreichend reduziert hätten. Ganz im Gegenteil gebe es in manchen Bundesländern wie Kärnten, Vorarlberg und Oberösterreich sogar weiter ein exponentielles Wachstum.

An die Bevölkerung appellierte der Kanzler, möglichst nur eine Person zu treffen: "Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel." Denn nur so könne Weihnachten und die Zeit davor gerettet werden. Kurz versicherte auch, dass es an Schulen und Kindergärten weiter die Möglichkeit zur Betreuung geben werde.

Handel bekommt Teil des Umsatz-Verlusts ersetzt

Der Handel bekommt einen Teil seines Umsatzverlusts durch den "Lockdown" ersetzt. Das gab Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in der Pressekonferenz der Regierung bekannt. Allerdings werden nicht so viele Ausfälle wie in der Gastronomie kompensiert, wo man zuletzt 80 Prozent festgelegt hatte. Im Handel werden es je nach Branche zwischen 20 und 60 Prozent sein.

Hauptausschuss tagt am Sonntag

Der Hauptausschuss des Nationalrats wird am morgigen Sonntag um 18.00 Uhr zusammentreten, um den neuen verschärften Lockdown abzusegnen. Konkret geht es etwa um die Ausgangsbeschränkungen, die ab Dienstag nicht mehr nur nachts, sondern auch tagsüber gelten sollen. Es reichen dafür die Stimmen der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne.

Neun Gründe, das Haus zu verlassen

Die Ausgangsbeschränkung, die derzeit von 20 - 6 Uhr gilt,  wird dann von 0 – 24 Uhr gelten – vorerst bis zum 26. November, denn Ausgangsbeschränkungen müssen alle zehn Tage vom Hauptausschuss verlängert werden. In Summe gibt es neun Gründe, das Haus zu verlassen:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
    a) der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird,
    b) die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,
    c) die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen,
    d) die Deckung eines Wohnbedürfnisses,
    e) die Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse, wie Friedhofsbesuche und individuelle Besuche von Orten der Religionsausübung, sowie
    f) die Versorgung von Tieren.
  4. berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung,
  6. zur Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen,
  7. zur Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen und zum Gebrauch von gesetzlich vorgesehenen Instrumenten der direkten Demokratie,
  8. zum Zweck des Betretens von Kundenbereichen von Betriebsstätten (Supermärkte, Take-Away, KFZ-Werkstätten, etc.)
  9. zur Teilnahme an Veranstaltungen (unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, Religionsausübung, etc.)
ribbon Zusammenfassung
  • Die Bundesregierung um Kanzler Sebastian Kurz bestätigte bei einer Pressekonferenz am Samstagnachmittag die Notwendigkeit eines zweiten harten Lockdowns - ähnlich dem im Frühjahr.
  • Ab Dienstag, 17.11.2020, bis (vorerst) zum 6.12.2020 wird dieser gelten.
  • Wie bereits berichtet, muss am Dienstag der Handel mit den schon aus dem Frühling bekannten Ausnahmen wie Lebensmittelgeschäften und Apotheken schließen.
  • Ebenfalls schließen müssen alle persönlichen Dienstleister.
  • Die Schulen werden auf Fernunterricht umgestellt. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen nun rund um die Uhr.
  • Der Handel bekommt 20 bis 60 Prozent Umsatz-Verlust ersetzt.

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