APA/APA (Archiv)/HERBERT NEUBAUER

Corona-Verordnungen laut VfGH teilweise gesetzwidrig

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Die Verordnungen zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen und zur Geschäftsöffnung im April waren gesetzwidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch bekanntgegeben. Das Covid-19-Gesetz war hier aber verfassungskonform, so die Entscheidung. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellte eine "bürgerfreundliche Regelung" für Bestrafte in Aussicht. Von der Opposition gab es Kritik.

Die Verordnungen zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen und zur Geschäftsöffnung im April waren gesetzwidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch bekanntgegeben. Das Covid-19-Gesetz war hier aber verfassungskonform, so die Entscheidung. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) stellte eine "bürgerfreundliche Regelung" für Bestrafte in Aussicht. Von der Opposition gab es Kritik.

Die betreffenden Verordnungen sind seit Ende April nicht mehr in Kraft. Der VfGH hat aber ausdrücklich festgehalten, dass die Bestimmungen zu den Ausgangsbeschränkungen "nicht mehr anzuwenden sind" - etwa in laufenden Verwaltungsstrafverfahren.

Konkret geprüft und als gesetzeswidrig befunden wurden jene Teile der Verordnung Anschobers, die das Betreten des öffentlichen Raumes und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur für die vier Gründe Berufsarbeit, Hilfe, dringende Besorgung, Spaziergänge (allein oder mit Haushaltsangehörigen) zuließen. Auch die Verpflichtung, Gründe für das ausnahmsweise Betreten des öffentlichen Raumes bei einer Kontrolle durch die Polizei glaubhaft zu machen, ging laut VfGH über die vom Gesetz vorgegebenen Grenzen hinaus.

Dass mit dem im März beschlossenen Covid-19-Maßnahmengesetz das Epidemiegesetz "ausgehebelt" wurde und damit der Entschädigungsanspruch für behördlich geschlossene Betriebe entfallen ist, erachtet der Gerichtshof als verfassungskonform. Es verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums oder den Gleichheitsgrundsatz, wie mehrere Unternehmen in ihren Anträgen vorgebracht hatten.

Die Verordnung, mit der nach Ostern - Mitte April - die Öffnung bestimmte Geschäfte wieder zugelassen wurde, hat der VfGH allerdings rückwirkend aufgehoben. Es sei eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass Läden mit weniger als 400 m2 Verkaufsfläche und Bau- und Gartenmärkte generell wieder aufmachen durften, das Betretungsverbot für alle anderen größeren Geschäfte aber bis 30. April weiter galt, gab der VfGH den Unternehmen recht, die sich deshalb an ihn gewandt hatten.

Mit diesen in einer zusätzlichen Session in der Vorwoche getroffenen und am Mittwoch veröffentlichten Entscheidungen sind 19 der dem VfGH vorliegenden rund 70 Fälle - die bis zum Beginn der Juni-Session eingelangt waren - erledigt.

Mit der Entscheidung zu den Ausgangsbeschränkungen, die bis 30. April gegolten haben, werden wohl zahlreiche Strafen zurückzuzahlen sein. Denn diese Bestimmungen dürfen in laufenden Verwaltungsstrafverfahren nicht mehr angewendet werden. Anschober versprach umgehend eine "bürgerfreundliche Regelung" für die verhängten Strafen während des Lockdowns. Erfreut zeigte er sich, dass das Covid-19-Maßnahmengesetz bestätigt wurde.

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte, die Juristen der Regierung hätten "alles nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt, es musste alles in kurzer Zeit geschehen". Das Covid19-Maßnahmengesetz sei außerdem in seinen inhaltlichen Bestimmungen bestätigt worden.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich am Mittwoch zu einer Amnestie abwartend. Die Landeshauptleute von Wien und Oberösterreich, Michael Ludwig (SPÖ) und Thomas Stelzer (ÖVP) drängten auf eine bundesweit einheitliche Lösung.

Von Verfassungsrechtlerseite wurden hier unbeeinspruchte Strafen als Problem genannt, Uni-Professor Peter Bußjäger sah eine Weisung Anschobers an die Behörden als mögliche Lösung. Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk hält eine "Generalamnestie" für alle Bestraften nicht für möglich. Wenn dann müsste mit enormem Aufwand Fall für Fall einzeln geprüft werden, meinte er.

Eine solche Generalamnestie forderte erneut die Opposition - die die Regierung heftig kritisierte. Für die SPÖ hat der VfGH "den schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat" bestätigt. Die FPÖ sah ein deutliches Zeichen für die Überforderung der die zuständigen Minister. NEOS hielten der Regierung vor, über Monate bewusst gesetzeswidrig gehandelt zu haben.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Verordnungen zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen und zur Geschäftsöffnung im April waren gesetzwidrig.
  • Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch bekanntgegeben.
  • Das Covid-19-Gesetz war hier aber verfassungskonform, so die Entscheidung.
  • Das Covid19-Maßnahmengesetz sei außerdem in seinen inhaltlichen Bestimmungen bestätigt worden.
  • Für die SPÖ hat der VfGH "den schlampigen Umgang der Regierung mit dem Rechtsstaat" bestätigt.