Corona
Nachbarn angesteckt: Urteil wegen fahrlässiger Tötung gekippt
Nach der Entscheidung aus Graz hatte die Frau keine grob fahrlässige Tötung begangen. Schon länger rechtskräftig ist hingegen ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Dafür erhielt die Kärntnerin vier Monate bedingte, teilte das OLG am Dienstag mit.
Die damals 54-Jährige war im vergangenen Herbst wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Haft und 800 Euro Geldstrafe (200 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt worden. Die Kärntnerin hatte gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt Berufung eingelegt. Das nunmehrige Urteil des OLG Graz ist rechtskräftig.
Begegnung mit Absonderungsbescheid
Die Frau hatte im Dezember 2021 ihren Nachbarn in St. Veit an der Glan mit Covid-19 angesteckt. Der Mann starb später an den Folgen der Infektion. In der Zeit, in der die Angeklagte ansteckend war, war sie ihrem Nachbarn zweimal begegnet. "Beide Male unterhielten sie sich auf engem Raum für einige Minuten miteinander. Beide Male trug die Frau keine FFP2-Maske", hielt das OLG fest.
Bei der einen Gelegenheit wusste sie allerdings noch nichts von ihrer Infektion. Bei der zweiten Begegnung hingegen schon, für sie galt nämlich ein Absonderungsbescheid.
Allerdings sei, so das OLG Graz, nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass der Nachbar sich bei jener Begegnung infizierte, bei der die Angeklagte bereits wusste, dass sie ansteckend war.
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Zusammenfassung
- Das Oberlandesgericht Graz hat das Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung gegen eine 54-jährige Kärntnerin gekippt, nachdem sie einen Nachbarn in St. Veit an der Glan im Dezember 2021 mit Covid-19 angesteckt hatte.
- Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten bleibt rechtskräftig, wofür die Frau zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt wurde.