Corona: Kommt eine nächtliche Ausgangssperre?

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Laut Medienberichten erwägt die Bundesregierung auch nächtliche Ausgangssperren.

Ab 13 Uhr berät die Regierung mit Experten über neue Maßnahmen. Wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten, soll auch eine nächtliche Ausgangssperre Thema sein. Der Plan sei aus Regierungskreisen bestätigt worden, schreibt die Zeitung.

Demnach könnte eine Beschränkung ähnlich wie in Tschechien von 21 Uhr bis 5 Uhr oder Luxemburg (23 – 6 Uhr) gelten und würde bedeuten, in dieser Zeit darf die Wohnung/das Haus nicht verlassen werden. Die diskutierte Ausgangsbeschränkung soll bis zu vier Wochen dauern. Gegenüber der "APA" gab es dazu aus dem Bundeskanzleramt keinen Kommentar. 

Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Ja, aber mit Ausnahmen. Im COVID-19-Maßnahmengesetz ist dies geregelt.

Darin steht: "Beim Auftreten von COVID-19 kann durch Verordnung das Betreten und das Befahren von 1. bestimmten Orten oder  2.  öffentlichen Orten in ihrer Gesamtheit  geregelt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist."

Aber, es sind auch klare Ausgangsregeln definiert: "Sofern es zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern, und Maßnahmen gemäß den §§ 3 und 4 nicht ausreichen, kann durch Verordnung angeordnet werden, dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist."

Definiert sind fünf Gründe das Haus zu verlassen:

  1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, 
  2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten, 
  3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,  
  4. berufliche Zwecke, sofern dies erforderlich ist, und
  5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Die maximale Dauer eine solchen Ausgangssperre wären zehn Tage. Sollte die Regierung nach deutschem Vorbild ein schärferes Vorgehen gegen die Corona-Pandemie planen, dann braucht sie dafür - zumindest nachträglich - die Zustimmung des Hauptausschusses im Nationalrat. Diese ist laut Covid-19-Maßnahmengesetz nämlich sowohl bei der Schließung von Restaurants und Geschäften nötig als auch bei einer Ausgangssperre.

Die Maßnahmen, die heute Nachmittag (live ab 14 Uhr auf PULS 24) unter anderem von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler verkündet werden, sollen die sozialen Kontakte minimieren.

ribbon Zusammenfassung
  • Ab 13 Uhr berät die Regierung mit Experten über neue Maßnahmen.
  • Wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten, soll auch eine nächtliche Ausgangssperre Thema sein. Der Plan sei aus Regierungskreisen bestätigt worden, schreibt die Zeitung.
  • Demnach könnte eine Beschränkung ähnlich wie in Tschechien von 21 Uhr bis 5 Uhr oder Luxemburg (23 – 6 Uhr) gelten und würde bedeuten, in dieser Zeit darf die Wohnung/das Haus nicht verlassen werden.
  • Die diskutierte Ausgangsbeschränkung soll bis zu vier Wochen dauern.
  • Statement der Regierung ab 14 Uhr live auf PULS 24.