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Corona-Ausgangssperre in Flüchtlingslager Traiskirchen offenbar rechtswidrig

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Die während des ersten Corona-Lockdowns verhängte Ausgangsperre für die Bewohner des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen war anscheinend rechtswidrig. Das berichtet der "Standard" unter Berufung auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem Erkenntnis die Ausgangssperre für Bewohner des Asyl-Erstaufnahmezentrums Traiskirchen während des ersten Lockdowns als rechtswidrig eingestuft. Das berichtet der "Standard" unter Berufung auf das Erkenntnis, das dem "Standard" vorliegt, aber bisher nicht online veröffentlicht wurde.

Im Frühjahr 2020 erließ die zuständige Bezirkshauptmannschaft Baden eine Verordnung, die sowohl das Betreten als auch das Verlassen der Einrichtung für mehrere Wochen verbot. Betroffen waren allerdings nur die Bewohner, nicht das Personal. Die Ausgangssperre galt unabhängig davon, ob sie infiziert waren oder direkte Kontaktpersonen von Infizierten waren. Zu dem Zeitpunkt lebten etwa 600 Asylwerber dort.

Keine gesetzliche Grundlage für pauschale Ausgangssperre

Für diese Art von Regelung hätten der Bezirkshauptmannschaft aber die gesetzlichen Grundlagen gefehlt, meint der VfGH demnach. Das Covid-Maßnahmengesetz erlaubte zwar, das Betreten bestimmter Orte zu untersagen. Zumindest dann, wenn das für die Bekämpfung der Pandemie notwendig ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Bezirkhauptmannschaft allen Bewohnern vorschreiben durfte, dass sie das Gelände nicht verlassen dürfen.

Die Behörden hatten die Verordnung damit begründet, dass das Contact Tracing aufgrund der Fluktuation und der sprachlichen Barrieren sehr schwer sei. Das Epidemiegesetz erlaubt zwar die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, allerdings nur für Personen, die entweder krank sind oder zumindest als "ansteckungsverdächtig" gelten, sie eine Gefahr für die Gesundheit anderer darstellen und keine gelinderen Mittel möglich sind.

Der Verfassungsgerichtshof habe nicht gefunden, dass sämtliche rund 600 Bewohner als "ansteckungsverdächtig" gegolten hätten. Auch etwaige Schwierigkeiten bei der Kontaktnachverfolgung "vermögen eine Ausgangsperre für sämtliche Bewohner (...) jedenfalls nicht zu rechtfertigen", zitiert der "Standard" aus der VfGH-Entscheidung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die während des ersten Corona-Lockdowns verhängte Ausgangsperre für die Bewohner des Erstaufnahmezentrums Traiskirchen war anscheinend rechtswidrig. Das berichtet der "Standard" unter Berufung auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.

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