APA/GEORG HOCHMUTH

Causa Asfinag: Anklage gegen Strache und Stieglitz

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Die WKStA bringt einen weiteren Strafantrag gegen Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache ein. Er soll vom Steyrer Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz, der ebenfalls angeklagt wird, bestochen worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Straflandesgericht einen Strafantrag gegen Strache und eine weitere Person wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit und der Bestechung eingebracht, wie die WKStA am Dienstag mitteilte.

Bei der "weiteren Person" geht es um den Steyrer Immobilien-Unternehmer und ehemaligen Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz. Der Vorwurf: Stieglitz soll dem ehemaligen Vizekanzler Strache (damals FPÖ) bzw. einem parteinahen Verein Vorteile gewährt haben, wofür die Wahl von Stieglitz in den Aufsichtsrat der Asfinag und eines weiteren staatsnahen Unternehmens veranlasst werden sollte, berichten die "Oberösterreichischen Nachrichten". Letztlich wurde es nur der Einzug in den Aufsichtsrat der Asfinag.

Bis zu fünf Jahre Haft

Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der entsprechende Vorhabensbericht der WKStA wurde von der Oberstaatsanwaltschaft Wien und dem Justizministerium in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat genehmigt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. "Ich weiß, dass ich die Vorwürfe im Rahmen der Hauptverhandlung vor Gericht leicht entkräften werden kann" teilte Strache auf APA-Anfrage mit. Inhaltlich will sich Strache laut seinem Anwalt ausschließlich gegenüber dem Gericht äußern.

Auch der Ibiza-Untersuchungsausschuss hatte sich bereits mit einem anderen Aspekt der Causa Stieglitz beschäftigt: So spendete der Immobilienunternehmer vor seiner Bestellung in den Aufsichtsrat der Asfinag insgesamt 10.000 Euro an den FPÖ-Verein Austria in Motion. Aus Chats ergibt sich, dass Stieglitz, Ex-FPÖ-Chef Strache und der damalige freiheitliche Infrastrukturminister Norbert Hofer vereinbart hätten, dass Stieglitz auf sein Drängen hin in einen Aufsichtsrat bestellt wird. Das Verfahren gegen Hofer wurde aber "mangels Nachweisbarkeit der Annahme von korruptionsstrafrechtlich relevanten Vorteilen" eingestellt.

Ermittelt wurde auch wegen einer angeblichen Einladung Straches nach Dubai. Welcher Aspekt der Causa Stieglitz tatsächlich zur Anklage geführt hat, ist derzeit nicht klar. Strache war bereits Ende August am Wiener Landesgericht - nicht rechtskräftig - wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft im Prozess um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) verurteilt worden.

Mehr dazu:

Strache in Berufung

Im Korruptionsprozess rund um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing wurde der Ex-Vizekanzler im August nicht rechtskräftig wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Umgehend meldete Strache volle Berufung an, es handle sich um ein "Fehlurteil". 

Die Ermittlungen gegen Strache und Pokercasino-Betreiber Peter Zanoni hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anfang Jänner eingestellt. Die WKStA hatte vermutet, Strache habe sich im Gegenzug für Änderungen beim Glücksspielgesetz einen Urlaub versprechen lassen – dieser Verdacht hat sich aber nicht erhärtet. 

Strache als Beschuldigter

Beschuldigter ist Strache auch noch in der Causa-Casinos. Es geht um mutmaßliche Postenschacher rund um Ex Casinos-Vorstand Peter Sidlo. Sidlo kam auf einem Ticket des niederösterreichsichen Glücksspielkonzerns Novomatic (damals an den Casinos beteiligt) in den Vorstand. Der damalige FPÖ-Chef Strache hatte mutmaßlich für ihn interveniert. Hinter Sidlos Bestellung vermutet die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Deal zwischen Novomatic und FPÖ um die Vergabe von Casinos- und Online-Konzessionen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die WKStA bringt einen weiteren Strafantrag gegen Ex-FP-Chef Heinz-Christian Strache ein. Er soll vom Steyrer Immobilien-Unternehmer Siegfried Stieglitz, der ebenfalls angeklagt wird, bestochen worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Straflandesgericht einen Strafantrag gegen Strache und eine weitere Person wegen des Verbrechens der Bestechlichkeit und der Bestechung eingebracht, wie die WKStA am Dienstag mitteilte.
  • Bei der "weiteren Person" geht es um den Steyrer Immobilien-Unternehmer und ehemaligen Asfinag-Aufsichtsrat Siegfried Stieglitz.
  • Der Vorwurf: Stieglitz soll dem ehemaligen Vizekanzler Strache (damals FPÖ) bzw. einem parteinahen Verein Vorteile gewährt haben, wofür die Wahl von Stieglitz in den Aufsichtsrat der Asfinagveranlasst werden sein sollte.
  • Letztlich wurde es nur der Einzug in den Aufsichtsrat der Asfinag. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.