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Bundesstaatsanwalt - Generalprokuratur gegen Parlamentswahl

Heute, 19:26 · Lesedauer 2 min

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will bald einen regierungsintern abgestimmten Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft vorlegen. Noch in Verhandlung sei derzeit die konkrete Einbindung des Parlaments, sagte sie vergangene Woche. Für die Chefin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, wäre die Wahl der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament ein "No-Go", wie sie im Standard (Samstagsausgabe) sagte. Auch sollten nur Richter und Staatsanwälte in Frage kommen.

Derzeit ist die Frage der Qualifikationen der künftigen Bundesstaatsanwältinnen und -staatsanwälte noch offen. "Für diese Aufgabe braucht es die Erfahrung, wie Staatsanwaltschaften in der Praxis arbeiten. Der Bundesstaatsanwalt muss in jedem Detail wissen, wie ein Strafverfahren läuft. Es wäre auch wirklich eigenartig, wenn die höchsten Staatsanwälte der Republik nicht dieselben Anforderungen erfüllen müssen wie jeder Staatsanwalt, der ihnen untersteht", sagte Wachberger zum Vorschlag, auch Anwälte oder Professoren zuzulassen.

Auswählen müssten Personen, die in dem Bereich selbst erfahren und qualifiziert sind, "denn sonst können sie die Kandidaten ja nicht beurteilen", sagte Wachberger. Sie schlägt vor, dass die Auswahlkommission unter dem Vorsitz des OGH-Präsidenten tagt und Erste Generalanwälte sowie Leitende Oberstaatsanwälte dabei sein sollen. Zudem die Präsidenten von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Nicht praktikabel sei die Bestelldauer von sechs Jahren. "Das vernichtet zu viel an Wissen und Führungserfahrung." Bei einer Amtsperiode von sechs Jahren würde der Vorsitz alle zwei Jahre wechseln. Kaum hätte sich der jeweilige Vorsitzende eingearbeitet, würde das Staffelholz schon wieder weitergereicht, so die Kritik. Das wäre mit großen Reibungsverlusten verbunden.

Grundsätzlich sei sie zwar gegen das geplante Dreiergremium an der Spitze, dieses steht aber wohl fest. "Für diesen Fall hat das Justizministerium zugesagt, dass für die administrativen Tätigkeiten der Behörde ein hochrangiger Verwaltungsdirektor bestellt werden wird. So könnten sich die drei Bundesstaatsanwälte auf ihre fachliche Arbeit konzentrieren", sagte Wachberger. Sie könne sich vorstellen, dass bestimmte Fälle vom Dreiergremium entschieden werden, zum Beispiel jene, die bisher den Weisungsrat beschäftigen. Dazu gehören etwa die öffentlichkeitswirksamen Causen. Alles andere solle, um das Dreiergremium kapazitätsmäßig nicht lahmzulegen, jeder Bundesstaatsanwalt allein entscheiden. Auch Weisungen solle der jeweils zuständige Bundesstaatsanwalt erteilen. "Wenn dieses Modell käme, könnte ich damit leben."

Zusammenfassung
  • Die Chefin der Generalprokuratur, Margit Wachberger, bezeichnet die Wahl der Bundesstaatsanwaltschaft durch das Parlament als "No-Go" und fordert, dass nur Richter und Staatsanwälte für das Amt infrage kommen.
  • Sie kritisiert die geplante Bestelldauer von sechs Jahren, da ein häufiger Wechsel im Vorsitz zu Reibungsverlusten führen und Wissen sowie Führungserfahrung verloren gehen würde.
  • Wachberger schlägt eine Auswahlkommission unter dem Vorsitz des OGH-Präsidenten vor und akzeptiert das Dreiergremium an der Spitze nur unter der Bedingung, dass ein Verwaltungsdirektor für administrative Aufgaben bestellt wird.