APA/HELMUT FOHRINGER

Bildungsminister Faßmann kündigt Schul-Erlass an

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Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat am Mittwoch einen Erlass angekündigt, der das Lernen und Lernfortschritte in der Zeit der geschlossenen Schulen regeln soll. Von den Schülern sollte in der Coronakrise nicht zu viel gefordert werden, aber immer das Gleiche zu wiederholen, werde "viel zu langweilig", wie Faßmann am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" sagte.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat am Mittwoch einen Erlass angekündigt, der das Lernen und Lernfortschritte in der Zeit der geschlossenen Schulen regeln soll. Von den Schülern sollte in der Coronakrise nicht zu viel gefordert werden, aber immer das Gleiche zu wiederholen, werde "viel zu langweilig", wie Faßmann am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" sagte.

Faßmann erklärte, Verständnis dafür zu haben, dass Familien und Schulen eine zeitliche Perspektive brauchen. "Auch ich wünsche mir Klarheit, aber diese zu geben, ist derzeit schwierig", so Faßmann unter Verweis auf die "dynamische Situation". Es gebe aber Überlegungen, die Schulen schrittweise zu öffnen. Dabei brauche es Begleitmaßnahmen: eine "Entdichtung" gewissermaßen, um Infektionsketten nicht zu fördern, wie Faßmann sagte: "Wir müssen überlegen, müssen alle Schüler immer gleichzeitig in der Schule sein in dieser Übergangsphase?"

Faßmann kündigte außerdem eine Lösung an, wenn die Benotung von Schülern nicht klar sei: "Wir werden sicherlich Möglichkeiten schaffen, dass es hier zu Prüfungen, zu einer Leistungsfeststellung kommt, so dass man bei jenen, die zwischen zwei Noten stehen, zu einem eindeutigen Befund kommt", sagte Faßmann im ORF-Radio.

Der Bildungsminister soll durch ein Gesetz ermächtigt werden, weitgehende Verordnungen für den Schul- und Hochschulbetrieb zu erlassen. Dies sieht ein Entwurf vor, der am Freitag im Nationalrat beschlossen werden soll. So soll der Minister Fristen und Stichtage des laufenden bzw. kommenden Schul- bzw. Studienjahrs inklusive der Ferien per Verordnung abändern können. Darüber hinaus soll er den "ortsungebundenen Unterricht" samt dessen Leistungsbeurteilung regeln können - also wie die derzeit praktizierte Form des Distance Learning in die Noten einfließt.

Ebenfalls ermöglicht werden Regeln für sogenannten "Ergänzungsunterricht": Damit können "zusätzliche Unterrichtseinheiten zu den im Lehrplan vorgesehenen Stundentafeln und den Lehrfächerverteilungen" abgehalten werden. Ziel ist die Sicherstellung der Erreichung der Ziele des Schuljahrs trotz des derzeit eingeschränkten Betriebs. Das bedeutet, dass etwa nach Ende der Schulschließungen die Lehrer zur Aufarbeitung des versäumten Unterrichts zusätzlich zum normalen Stundenplan weitere Einheiten unterrichten - auch in der unterrichtsfreien Zeit. Zur Abdeckung des Bedarfs sollen dazu auch Lehramtsstudenten herangezogen werden dürfen.

Ganz grundsätzlich soll Faßmann durch die Verordnung "den Einsatz von elektronischer Kommunikation für Unterricht, Leistungsfeststellung und -beurteilung regeln" können. Die Direktoren darf er ermächtigen oder verpflichten, in Abstimmung mit den Lehrern von der Aufteilung des Lernstoffs auf die einzelnen Schulstufen oder Semester abzuweichen. Darüber hinaus sollen die Schulleiter Förderunterricht oder den Besuch der gegenstandsbezogenen Lernzeit verpflichtend anordnen oder den neuen "Ergänzungsunterricht" einsetzen dürfen.

Für die Hochschulen regelt das Gesetz ebenfalls die Möglichkeit zur Verschiebung zahlreicher Fristen - von den Inskriptionsfristen bis zur Einteilung des Studienjahrs. Außerdem baut man auch für den Fall vor, dass Aufnahmeprüfungen nicht stattfinden können: Faßmann soll etwa verordnen können, dass "im Rahmen von Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren insbesondere die Beurteilung der vorangehenden schulischen Leistungen herangezogen werden ".

Das Bildungsministerium will Kosten für aufgrund der Corona-Pandemie abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen ersetzen, die im Zeitraum zwischen 11. März und Ende des Schuljahrs stattgefunden hätten. Dabei geht es laut Ministeriumsschätzung um rund 13 Mio. Euro. Ein entsprechendes Gesetz soll am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.

Die Regelung soll für alle Schulen und Arten mehrtägiger Veranstaltungen (z.B. Skikurse, Sportwochen, Sprachreisen) gelten und vor allem Stornokosten abdecken. "Wir wollen sicherstellen, dass den Eltern aus nicht durchgeführten Reisen, Veranstaltungen, Projektwochen etc. keine Nachteile entstehen", so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer Aussendung.

Zunächst müssen Eltern bzw. Schulen aber versuchen, mit den Vertragspartnern eine Verschiebung zu vereinbaren oder eine einvernehmliche Lösung auf Kulanzbasis zu erzielen, etwa mit dem Hinweis auf künftige Reisen. "Die Schulen waren treue Kunden und sie werden es auch wieder sein", hieß es aus dem Ministerium.

Nicht ersetzt werden auch Kosten, die durch das Pauschalreisegesetz ohnehin abgedeckt sind. Für die Abwicklung des Kostenersatzes wird ein Härtefallfonds eingerichtet. Vergabe, Abwicklung und Auszahlungsmodalitäten sollen noch festgelegt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat am Mittwoch einen Erlass angekündigt, der das Lernen und Lernfortschritte in der Zeit der geschlossenen Schulen regeln soll.
  • Von den Schülern sollte in der Coronakrise nicht zu viel gefordert werden, aber immer das Gleiche zu wiederholen, werde "viel zu langweilig", wie Faßmann am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal" sagte.
  • Ein entsprechendes Gesetz soll am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.