APA/APA (AFP)/MANDEL NGAN

Biden will Nutzung privat betriebener Gefängnisse beenden

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Der neue US-Präsident Joe Biden will die Nutzung von privat betriebenen Gefängnissen in den USA beenden. Biden unterzeichnete am Dienstag im Weißen Haus eine Anordnung, mit der das Justizministerium angewiesen wurde, Verträge mit privat betriebenen Strafvollzugsanstalten nicht zu erneuern. Das Weiße Haus verwies darauf, dass unter den derzeit mehr als zwei Millionen Häftlingen in den USA überproportional viele Angehörige von Minderheiten seien.

Der Schritt ist Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen, mit denen Biden gegen strukturellen Rassismus vorgehen und die Gleichbehandlung aller Amerikaner fördern möchte. Biden sagte, die Maßnahme sei ein erster Schritt, Unternehmen davon abzuhalten, von Inhaftierungen zu profitieren, die Studien zufolge weniger human und sicher seien. Der Präsident kündigte weitere Maßnahmen an, um strukturelle Probleme im Strafrechtssystem anzugehen. Seine innenpolitische Beraterin Susan Rice sagte, darunter fielen in den kommenden Wochen auch Maßnahmen zur Polizeireform. Nach dem Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz Ende Mai hatte Biden im Wahlkampf entsprechende Reformen angekündigt.

Biden sagte am Dienstag, Floyds Tod "hat Millionen Amerikanern und Millionen Menschen auf der ganzen Welt die Augen geöffnet". Der Fall habe einen Wendepunkt markiert und werde nicht vergessen werden. Struktureller Rassismus "plagt unsere Nation seit viel, viel zu langer Zeit". Der Kampf gegen den Rassismus und die Gleichbehandlung aller Amerikaner gehört zu Bidens zentralen Versprechen.

ribbon Zusammenfassung
  • Biden unterzeichnete am Dienstag im Weißen Haus eine Anordnung, mit der das Justizministerium angewiesen wurde, Verträge mit privat betriebenen Strafvollzugsanstalten nicht zu erneuern.
  • Das Weiße Haus verwies darauf, dass unter den derzeit mehr als zwei Millionen Häftlingen in den USA überproportional viele Angehörige von Minderheiten seien.
  • Der Präsident kündigte weitere Maßnahmen an, um strukturelle Probleme im Strafrechtssystem anzugehen.

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