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Beschwerde im Untreue-Verfahren gegen Linzer Ex-Stadtchef

02. Feb. 2026 · Lesedauer 2 min

Das zunächst mit Diversion beendete Strafverfahren wegen Untreue gegen den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) geht womöglich weiter. Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen die Einstellung des Verfahrens durch das Landesgericht Linz Beschwerde eingebracht, wie sie am Montag mitteilte. Über diese muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Linz entscheiden. Das Gericht hatte den Prozess beendet, nachdem Luger im Rahmen einer Diversion eine Geldbuße von 20.000 Euro bezahlt hatte.

Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen gekannt hatte, gab Luger ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag - wissend, dass er selbst die undichte Stelle war. Das brachte ihm eine Anklage wegen Untreue ein.

Allerdings bot das Gericht dem ehemaligen Bürgermeister eine Diversion an. Die Voraussetzungen dafür lagen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor. Den Auftrag für das Rechtsgutachten habe der Angeklagte "vorwiegend in seinem persönlichen Interesse" erteilt, die Kosten von 19.061,15 Euro aber auf die aus öffentlichen Mitteln finanzierte LIVA abgewälzt.

"Vor allem in Anbetracht der damaligen Position" von Luger sei "von schwerer Schuld auszugehen", hieß es in der Presseaussendung der Staatsanwaltschaft. "Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Handeln des Angeklagten jedenfalls geeignet ist, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern." Deshalb habe sich die Anklagebehörde schon vor dem Angebot gegen eine diversionelle Erledigung ausgesprochen. Nun muss das OLG entscheiden, ob die Diversion bleibt oder es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Das Gericht hatte die Diversion damit begründet, dass Luger die Verantwortung für die ihm zur Last gelegte Tat übernommen habe. Der Strafrahmen für das Vergehen der Untreue beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, damit sei das Delikt diversionsfähig. Luger sei unbescholten und vormerkungsfrei und es liege "keine auffallende und ungewöhnliche Unwerthöhe, die über das deliktstypische Handlungsunrecht und die täterspezifische Schuld hinausgeht", vor.

Zusammenfassung
  • Das Untreue-Verfahren gegen den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger, das ursprünglich mit einer Diversion und einer Geldbuße von 20.000 Euro beendet wurde, geht nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Linz möglicherweise weiter.
  • Das Oberlandesgericht Linz muss nun entscheiden, ob die Diversion aufrechterhalten bleibt oder eine Hauptverhandlung erfolgt, wobei der Strafrahmen für Untreue bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe liegt.